Der Offizial der Würzburger Kurie vidimiert eine ihm vorgelegte und hier im Wortlaut inserierte Urkunde vom 19. Oktober 1344 betreffend die Beilegung der Streitigkeiten zwischen dem Bischof Otto [von Wolfskeel] und der Würzburger Bürgerschaft durch einen Schiedsspruch des Ritters Burkhard von Seckendorf und des Nürnberger Schultheißen Konrad Groß. Er lässt darüber von dem öffentlichen Notar Konrad von Nördlingen ein Notariatsinstrument ausstellen. Zeugen: Magister Michael [de Leone], oberster Schreiber des Bischofs und Kanoniker des Stifts Neumünster, Albrecht Unbereit, Kanoniker des Stifts Ansbach, der Priester Nikolaus von Höchstadt (Hochsteten), Magister Konrad von Rannungen (Ramungen), Anwalt am geistlichen Gericht zu Würzburg, die bischöflichen Schreiber Johannes und Heinrich von Katzenstein, Isfried von Hachenberg, Pfarrer zu Bedheim, und der Oberkeller auf dem Schloss Marienberg Lupold. Aussteller: Offizial. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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