Mainz, 1583.04.04. Barbara Flach von Schwarzenburg, Äbtissin, und der Konvent von Altmünster in Mainz nehmen Margaretha, Tochter des verstorbenen Hessen Donges von Budenheim, vertreten durch ihre Vormünder Deisen von Weilbach, Unterschultheiß, und Jakob Schneider, in des Klosters Laienschwesterschaft auf. Sie gibt dem Kloster alle ihre Güter (Äcker, Wiesen, Weingärten "kabbesgertten", Auen ("eyhen") und Wald), die das Kloster dem genannten Unterschultheiß zu Budenheim für 95 fl. verkauft hat. Sie erhält zeitlebens alle leibliche Notdurft vom Kloster, auch an Leinwand, Gerät und Schuhen. Wenn ihre Mutter stirbt, fällt der sie treffende Nachlassanteil, ferner, was sie noch von Verwandten erben wird, ans Kloster. S. des Gerichts zu Budenheim. "Geschehen in jar daussent funfhundertt achtzig drey den 4 Martii".

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