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Peter van Berynger und Melys van der Lynden, Lehnsleute, bekunden, daß vor ihnen Gottschalk von Wyhenhorst und seine Frau Anna geb. Spanrebock bekannt haben, von ihrem Schwager resp. Bruder Arndt Spanreboek, Herrn zu Heyen, den ihnen nach ihrem Ehe-Vertrag zustehenden Betrag erhalten zu haben. Sie verzichten auf alle Ansprüche an dem Nachlaß des [verstorbenen] Henrik Spanrebock und dessen Frau Arndt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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