Kläger: Isaac und Abraham Musaphia als Erben des Jakob Musaphia, jüdischer Kaufmann in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Christoph und Ernst Gottlieb Müller, Besitzer deiner Kupfermühle in Wohldorf (Beklagte).- Streitgegenstand: Appellationis; Haftung der Beklagten für eine Schuldforderung der Kläger in Höhe von 4000 Mark lübisch gegen die Erben des Hamburger Münzmeisters Hermann Lüders, die als Vorbesitzer der Kupfermühle dieses Eigentum den Klägern verpfändet hatten, diese Belastung auch in das "Waldbuch" des Waldherrn eintragen ließen, dann aber ohne Wissen der Kläger die Kupfermühle weiterverkauften
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Kläger: Isaac und Abraham Musaphia als Erben des Jakob Musaphia, jüdischer Kaufmann in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Christoph und Ernst Gottlieb Müller, Besitzer deiner Kupfermühle in Wohldorf (Beklagte).- Streitgegenstand: Appellationis; Haftung der Beklagten für eine Schuldforderung der Kläger in Höhe von 4000 Mark lübisch gegen die Erben des Hamburger Münzmeisters Hermann Lüders, die als Vorbesitzer der Kupfermühle dieses Eigentum den Klägern verpfändet hatten, diese Belastung auch in das "Waldbuch" des Waldherrn eintragen ließen, dann aber ohne Wissen der Kläger die Kupfermühle weiterverkauften
211-2_J 30
J 1692
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> J
1687,1703-1712,1721-1728
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Lt. Christian Christoph Dimpfel (1721), Lt. Wilhelm Maximilian Brack (1726). Beklagter: Dr. Johann Goy.- Instanzen: 1. Obergericht 1716-1720. 2. Reichskammergericht 1721-1727 (1721-1728).- Darin: Vertrag von 1687 über die Verpachtung einer wüsten Walmühlenstelle durch die Kämmerei an Hermann Lüders sowie Inventar von 1707 der von Lüders erbauten Kupfermühle und Zession dieses Eigentums 1708 an Lt. Barthold Huswedel, 1714 an Wolfgang Paul Trummer und 1715 an die Beklagten; Obligation von 1703 der Magdalen Lüders, Witwe des Hermann Lüders, des Hans Hinrich Lüders und des Jürgen Knoop in Kiel, Erben des Hermann Lüders in Hamburg über von den Klägern empfangene 4000 Mark lübisch sowie Zession von 1705 dieser Forderung an Dr. Gustav Christian von Bökel (Böckeln), Domherr in Hamburg; Aufstellung über die Geschäfte (unter anderem Münzgeschäfte) zwischen den Klägern und den Erben des Hermann Lüders 1703-1705 sowie Aktenstücke aus Prozessen zwischen den Geschäftspartnern in Hamburg zwischen 1706-1710; Abrechnungen sowie eine Quittung des Joseph Abendans Mendes in Bezug auf seine Forderungen gegen die Kläger; Vollmacht von 1710 des Joseph Musaphia, Kaufmann in London, und seiner Frau Sara für Daniel Musaphia Fidalgo, Kaufmann in Hamburg, zur Vertretung der Interessen bei den Auseinandersetzungen um die Erbschaft des Benjamin und Jakob Musaphia sowie 2 Vergleiche von 1711 und 1712 unter den Erben.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11204 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:59 MEZ