Kläger: Isaac und Abraham Musaphia als Erben des Jakob Musaphia, jüdischer Kaufmann in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Christoph und Ernst Gottlieb Müller, Besitzer deiner Kupfermühle in Wohldorf (Beklagte).- Streitgegenstand: Appellationis; Haftung der Beklagten für eine Schuldforderung der Kläger in Höhe von 4000 Mark lübisch gegen die Erben des Hamburger Münzmeisters Hermann Lüders, die als Vorbesitzer der Kupfermühle dieses Eigentum den Klägern verpfändet hatten, diese Belastung auch in das "Waldbuch" des Waldherrn eintragen ließen, dann aber ohne Wissen der Kläger die Kupfermühle weiterverkauften

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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