Philipp von Niedbrücken bekundet, daß Ludwig Graf zu Nassau und Saarbrücken ihn, + Philipps von Niedbrücken Sohn, laut inseriertem Lehnbrief, mit dem Mannlehen zu Maxstadt und Büdingen [wie 1551 September 15] belehnt hat, die früher sein Großvater Johann von Niedbrücken hatte. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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