Joseph Friedrich, Fürst zu Hohenzollern, Graf zu Sigmaringen und Veringen, Herr zu Haigerloch und Wehrstein, des hl. römischen Reiches Erbkämmerer etc. und des Schwäbischen Kreises Obrister etc., bekundet: Als er als ältester Sohn seines verstorbenen Vaters Meinrad Karl Anton, Fürst zu Hohenzollern, Graf zu Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, des hl. römischen Reiches Erbkämmerers, die Regierung übernahm, haben ihm Schultheißen, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft zu Haigerloch und Vögte, Ausschüsse und Gemeinden zu Gruol, Heiligenzimmern, Weildorf, Bittelbronn, Trillfingen, Hart, Höfendorf, Bietenhausen, Stetten und Imnau die Huldigung geleistet. Dafür verspricht der Fürst, Haigerloch und die dazu gehörenden Dörfer bei allen erlangten Privilegien, Freiheiten und Herkommen nach dem am 20. November 1724 darüber errichteten Rezeß bleiben zu lassen. Oberamtmann oder Amtsverweser sollen dies in seinem Namen beschwören

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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