Johannes von Reinstein, gesessen zu Veitshöchheim (Hocheim), beurkundet: Der Abt Gerhard [Klinkhart] und der Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg haben ihm die Vogtei über ihr Dorf Veitshöchheim auf Widerruf verliehen. Er verpflichtet sich, die Vogtei und alle damit verbundenen Rechte wieder abzutreten, wann immer das Kloster dies von ihm fordern wird. Wegen des Zehnten in Veitshöchheim soll das Kloster ihre Meinungsverschiedenheiten entweder gerichtlich oder außergerichtlich beilegen lassen. Außerdem hat ihm das Kloster einen Garten in Veitshöchheim zu Erbrecht gegen festgelegte jährliche Abgaben verliehen. Der geben ist 1406 an vnsers Hern Lichnams tag. Aussteller: Johannes von Reinstein. Empfänger: Kloster St. Stephan