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Die Präsenz des Domkapitels in Mainz verleiht der Gemeinde Nordenstadt 2/3 vom Fruchtzehnten in Nordenstadt mit der Bemerkung, dass von diesen 2/3 nicht mehr gewisse Anteile den Stiften St. Johann und St. Moritz in Mainz zu entrichten seien, sondern dass diese Stifte laut Bestimmungen des Eppsteinschen Saalbuchs aus dem Jahr 1592 nur Ansprüche an das übrige dem Liebfrauenstift in Mainz und der Herrschaft Kronberg zustehende 1/3 vom Zehnten besäßen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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