Kurfürst Philipp von der Pfalz versichert der Stadt Amberg, dass die Verschreibung von 500 Gulden ihrer jährlichen Stadtsteuer als Morgengabe seines Vaters, Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz, an seine Gemahlin Margarete, Tochter Herzog Ludwigs IX. von Bayern, keine Verletzung ihrer Rechte und Freiheiten sowie keine Entfremdung mit sich bringt. Die Bestimmungen der Unveräußerlichkeitsbriefe der Pfalzgrafen Ruprecht I. und Ruprecht II. sowie von König Ruprecht [= Hausvertrag von Pavia etc.] gelten weiterhin.