Ritter Dietrich Schenk von Apolda (Apolde) beurkundet die Beilegung seiner Streitigkeiten dem Deutschordenshaus Liebstedt (Libinstete). Geschieht der einen Seite durch die andere Unrecht, so ist die geschädigte Seite zur Pfändung der Schädiger bis zum Zeitpunkt der Begleichung des Schadens berechtigt. Beide Seiten sollen sich gegenseitige Rechtshilfe leisten. In den Rechtsstreitigkeiten zwischen den beiden Seiten darf das Deutschordenshaus vor keinen anderen weltlichen Gerichten klagen als denen des Ausstellers. In Bezug auf den in Pfiffelbach (Pfefphilbech) geschehenen Totschlag des Försters des Deutschordenshauses verspricht der Aussteller, den Täter zur Entschädigungszahlung an die Witwe zu veranlassen. Sollte der Täter nicht zahlen, will ihn der Aussteller durch Pfändung seines gesamten Gutes dazu zwingen. Die Streitigkeiten um die üble Behandlung (mizzehandelunge), über die der Deutschordensbruder von Keula (Kula) sich beklagt, und um die Kuh, die ertränkt (?) wurde (die da vor trunkin wart), sollen Dietrich und Berthold Vitzthum von Apolda entscheiden. Wegen der angeblichen Verletzung des Ober- und Niedergerichts des Deutschordenshauses Liebstedt im dortigen Holz durch die von Pfiffelbach und den Aussteller haben die von Pfiffelbach den Landkomtur um gütliche Beilegung zu bitten. Wenn sie dies nicht tun sollten, wird Pfändung angedroht. Der Aussteller verspricht, sich der Brüder Wolfhardt (Wolfherte) nicht anzunehmen, sondern dem Deutschen Orden gegen sie freie Hand zu lassen. Zur Entscheidung der Streitigkeiten um die Wege zum Holz des Deutschordenshauses sind von beiden Seiten je zwei Schiedsrichter zu benennen. – Siegel des Ausstellers sowie Dietrichs und Bertholds Vitzthum von Apolda angekündigt.