Georg Lütsch, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Sand beurkunden, daß Hans Els, Bürger zu Altensand, und Jakob Burckh, Bürger zu Windschläg, der Kirchenschaffnei des Amts Willstätt, namentlich dem dortigen Almosenstock seit 1660 eine von Matthis Jakob herrührende Summe von 10 fl. schulden, welche sie unter Verpfändung von beider Hab und Gut je zur Hälfe mit jährlich 10 Schillingen zu verzinsen versprochen hatten. Auf obrigkeitlichen Befehl verpfändet jetzt jeder für sich beschriebene eigene Feldgüter.