Domänenrentamt Halberstadt (Bestand)
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C 43 Halberstadt (Benutzungsort: Magdeburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 02. Preußische Provinz Sachsen (1816 - 1944/45) >> 02.05. Regierung Magdeburg und nachgeordnete Behörden >> 02.05.14. Domänenrentämter im Regierungsbezirk Magdeburg und Klosterrentamt Magdeburg
(1605, 1663, 1750) 1765 - 1923
Findhilfsmittel: Sammelfindbuch von 1966
Registraturbildner: Zur Verwaltung der Güter und Einkünfte der von der westfälischen Regierung 1808, 1810 und 1812 aufgehobenen Stifter und Klöster (Domstift, Liebfrauenstift, Peter-Paul-Stift, Moritzstift, Klöster der Ursulinerinnen und Franziskaner) sowie der Ländereien und Abgaben des Amtes der Majorei und des Klosters Huysburg wurde eine Rezeptur gebildet, die als Stifts-Elementar-Rezeptur 1814 in eine Geld- und Getreiderezeptur zerfiel. Ihre Zuständigkeit umfaßte außer dem ehemals geistlichen Besitz auch die Grundstücke und Einkünfte der vorübergehend aufgelösten Gilden. Beide Rezepturen wurden 1825 vereinigt.
Im Laufe der Zeit wurde die regionale Zuständigkeit des aus der Rezeptur um 1830 hervorgegangenen Rentamts Halberstadt ständig erweitert: Nach dem Übergang des Domänengutes Kloster Gröningen 1830 in Privathand wurde die Erhebung der Einkünfte dem Rentamt Halberstadt übertragen; um 1833 wurden ihm die Rezepturen Hasserode und Hasserode-Wegeleben angegliedert, 1859 kamen das erst 1845 für die Ämter Hornburg, Westerburg und Zilly errichtete Rentamt Osterwieck und die Forstkasse Heteborn hinzu, die 1863 dem Rentamt Oschersleben beigelegt wurde. Die gleichfalls 1859 dem Rentamt Halberstadt übertragene Verwaltung der Domanialgefälle aus Egeln, Alt-Staßfurt und Wanzleben wurde ab 1864 an das Rentamt Magdeburg abgetreten, wofür das Rentamt Halberstadt jedoch nach der Aufhebung des Rentamts Oschersleben die Verwaltung der Gefälle aus dem Oscherslebener Kreis und der Forstkasse Schermcke erhielt. Erst Anfang des 20. Jh. hatten sich die Aufgaben des Rentamts Halberstadt so weit verringert, daß es 1911 im Rentamt Quedlinburg aufging.
[Quelle: Gesamtübersicht des Landeshauptarchivs Magdeburg: Band III/2.- Halle: Max Niemeyer Verlag, 1972.]
Bestandsinformationen: Die Akten des Bestandes sind 1932 und 1935 vom Domänenrentamt Quedlinburg als Nachfolgebehörde übernommen und unter der Repositur C 36 zusammengefasst worden. Die Ordnung und Verzeichnung stammt von Leiste und Staatsarchivrat Dr. Kühne. Im Zuge der Überarbeitung der Bestandsgruppe der Domänenrentämter in den 1960er Jahren wurden die Akten fortlaufend durchnummeriert.
Die Verzeichnungsangaben des Sammelfindbuches zur neu angelegten Bestandsgruppe C 43 (Dr. Klothilde von Olshausen, 1966; erstellt auf der Grundlage des alten Repertoriums zur Bestandsgruppe C 36) wurden bei der Vorbereitung der Onlinestellung das Bestandes im Jahr 2020 nur geringfügig überarbeitet.
Verweis im Repertorium C 36 Halberstadt auf folgende Registraturbildner: Elementar-Domänenkasse Halberstadt, Domänenadministration Halberstadt, Domänenrentamt (Rezeptur) Halberstadt, Domänenrentämter Hasserode-Osterwieck, Derenburg, Kloster Gröningen, Rodersleben-Wegeleben, Oschersleben, Osterwieck und Hornburg.
Zusatzinformationen: Weitere Informationen zur Institutionsgeschichte s. a. Sammelfindbuch von 1966.
Registraturbildner: Zur Verwaltung der Güter und Einkünfte der von der westfälischen Regierung 1808, 1810 und 1812 aufgehobenen Stifter und Klöster (Domstift, Liebfrauenstift, Peter-Paul-Stift, Moritzstift, Klöster der Ursulinerinnen und Franziskaner) sowie der Ländereien und Abgaben des Amtes der Majorei und des Klosters Huysburg wurde eine Rezeptur gebildet, die als Stifts-Elementar-Rezeptur 1814 in eine Geld- und Getreiderezeptur zerfiel. Ihre Zuständigkeit umfaßte außer dem ehemals geistlichen Besitz auch die Grundstücke und Einkünfte der vorübergehend aufgelösten Gilden. Beide Rezepturen wurden 1825 vereinigt.
Im Laufe der Zeit wurde die regionale Zuständigkeit des aus der Rezeptur um 1830 hervorgegangenen Rentamts Halberstadt ständig erweitert: Nach dem Übergang des Domänengutes Kloster Gröningen 1830 in Privathand wurde die Erhebung der Einkünfte dem Rentamt Halberstadt übertragen; um 1833 wurden ihm die Rezepturen Hasserode und Hasserode-Wegeleben angegliedert, 1859 kamen das erst 1845 für die Ämter Hornburg, Westerburg und Zilly errichtete Rentamt Osterwieck und die Forstkasse Heteborn hinzu, die 1863 dem Rentamt Oschersleben beigelegt wurde. Die gleichfalls 1859 dem Rentamt Halberstadt übertragene Verwaltung der Domanialgefälle aus Egeln, Alt-Staßfurt und Wanzleben wurde ab 1864 an das Rentamt Magdeburg abgetreten, wofür das Rentamt Halberstadt jedoch nach der Aufhebung des Rentamts Oschersleben die Verwaltung der Gefälle aus dem Oscherslebener Kreis und der Forstkasse Schermcke erhielt. Erst Anfang des 20. Jh. hatten sich die Aufgaben des Rentamts Halberstadt so weit verringert, daß es 1911 im Rentamt Quedlinburg aufging.
[Quelle: Gesamtübersicht des Landeshauptarchivs Magdeburg: Band III/2.- Halle: Max Niemeyer Verlag, 1972.]
Bestandsinformationen: Die Akten des Bestandes sind 1932 und 1935 vom Domänenrentamt Quedlinburg als Nachfolgebehörde übernommen und unter der Repositur C 36 zusammengefasst worden. Die Ordnung und Verzeichnung stammt von Leiste und Staatsarchivrat Dr. Kühne. Im Zuge der Überarbeitung der Bestandsgruppe der Domänenrentämter in den 1960er Jahren wurden die Akten fortlaufend durchnummeriert.
Die Verzeichnungsangaben des Sammelfindbuches zur neu angelegten Bestandsgruppe C 43 (Dr. Klothilde von Olshausen, 1966; erstellt auf der Grundlage des alten Repertoriums zur Bestandsgruppe C 36) wurden bei der Vorbereitung der Onlinestellung das Bestandes im Jahr 2020 nur geringfügig überarbeitet.
Verweis im Repertorium C 36 Halberstadt auf folgende Registraturbildner: Elementar-Domänenkasse Halberstadt, Domänenadministration Halberstadt, Domänenrentamt (Rezeptur) Halberstadt, Domänenrentämter Hasserode-Osterwieck, Derenburg, Kloster Gröningen, Rodersleben-Wegeleben, Oschersleben, Osterwieck und Hornburg.
Zusatzinformationen: Weitere Informationen zur Institutionsgeschichte s. a. Sammelfindbuch von 1966.
Laufmeter: 10.45
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
14.04.2025, 8:12 AM CEST