Petrus Binckel, Pfarrer, und die Gotteshausmeister zu Hasloch quittieren dem Johanes Wembach, Frühmesser daselbst, über 20 fl. Frankfurter Währung aus der Erbschaft seiner Mutter Kunne Wembachen und verpflichten sich, jährlich um St. Marcus (25. April) den Jahrestag, sowie den 7. u. 30. Tag des Peter Wembach, seiner ehelichen Hausfrau Kunne und deren Familie zu begehen. Und zwar sollen der Pfarrer und der Frühmesser jedesmal eine ganze Vigilie mit 9 Lektionen halten, 2 Messen mit 4 Kerzen und einem Placebo darauf. Außerdem ist die Familie in das Seelenbuch einzutragen und ihrer, besonders bei den Anniversaren, von der Kanzel zu gedenken. Für jedes Begängnis erhält der Pfarrer 18 d, der Frühmesser 12 d und der Kirchner 2 d zu Präsenz. Werden die Feiern versäumt, so haben die Karthäuser von Grünau (der Neuwenzelle by Grunauw) als Lehnsherren der Kirche zu Hasloch das Recht, die 20 fl. an sich zu nehmen und ihrerseits die Begängnisse zu halten.