Hans Rumelin, der Ziegler von Rudersberg, wegen Beteiligung am Bauernaufstand außer Landes geflohen, jedoch auf seine Bitte und seiner ehrlichen Freundschaft und gegen das Versprechen, sich künftig wohl zu verhalten und erneut Erbhuldigung zu schwören, wieder eingelassen, nimmt die ihm gestellten Bedingungen an und schwört U. Hans Rumelin musste unter Eid geloben, sich an keinerlei Konspirationen gegen die Obrigkeit mehr zu beteiligen und alle Anzeichen von Aufruhr, von denen er erfahre, sofort zu melden. Er musste ferner unter Eid versprechen, alle heimliche Zechen und Gesellschaften zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt auszuliefern und fortan außer einem Brotmesser keine solche mehr zu tragen. Sollte Hans Rumelin diese Verschreibung übertreten, so werde er behandelt, als wenn er vom Gericht zum Tode verurteilt worden wäre. Bürgen: die bescheidenen Hans Ringlin d.A., Heinrich Ringlin, Anton Ringlin, Hans Weber d.J.., Jakob Rumelin, alle von Rudersberg und Sacher Huber von Oberndorf [Kr. Waiblingen].