Das straßburger Hofgericht erteilt dem Dekan, Kapitel und Präbendaren des Hochstifts Straßburg die Inmission in die Burg genannt der Weiher und in genannte Güter zu Renchen und Wagshurst, einst Heinrich Judenbreter von Renchen, Edelknecht, zugehörig, nachdem eine darauf versicherte Gut seit zwei Jahren nicht mehr bezahlt worden ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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