Abt Johann und der Kv. von Salem ("Salmannsweiler"), Äbtissin Elsbeth und der Kv. von H., die Stadt Biberach wegen des Spitals und Sondersiechenhauses vor der Stadt am Feld, die Stadt Munderkingen wegen ihres Spitals, der Kirchherr Jakob Gold zu Sulmingen, Jakob Klock, B. zu Biberach, vier Einwohner zu Baltringen (Ludwig und Michael Hase, Gebrüder, Adelheid Friesin, Hans Knölls Witwe, und Hans Gayssmayer), Klaus Oswalt und Hans Kessler, Kirchenpfleger zu Baltringen, und Hans Hawer und Hans Gayssmayer, Meßpfleger ebenda, vergleichen sich über Recht und Gericht in Baltringen wie folgt: Die Pfleger des Spitals zu Biberach als Rechtsnachfolger des ehrbaren und weisen Hans Blicher, B. zu Ulm, sollen in Baltringen die gleichen Gerichtsrechte ausüben wie dieser. Blicher hatte von Ks. Friedrich die Freiheit erlangt, ein ehrbar Gericht zu Baltringen mit einem Ammann und 12 Richtern zu bestellen. Zur Kompetenz dieses Gerichts soll alles gehören, was Erbe und Eigen, liegende oder fahrende Güter, Schulden, Gülten, Buße und Frevel auf den Gütern des Spitals und teilweise der anderen Parteien betrifft. Detaillierte Bußbestimmungen werden getroffen, wer den Ammann zu besolden hat, wer Frevel, bei denen Fremde oder Angehörige von 2 Parteien gemeinsam beteiligt sind, festlegt und wem die Bußen gehören sollen. Die Gotteshäuser Salem und Heggbach sichern zu, daß für ihre Armenleute zu Baltringen nicht wie bisher das Gericht zu Äpfingen und H., sondern das des Spitals zuständig sein soll. Das Spital darf eine Badstube in Baltringen unterhalten.