A: Wernth von Breitenstein, Landrichter zu Sulzbach. S: Landgericht Sulzbach. E: Abt Nikolaus des Klosters Michelfeld. Betreff: Urteilsbrief in der Klage des Hermann von Breitenstein, Bruder von A, gegen Abt Nikolaus von Kloster Michelfeld wegen der Vogtei über die Kirche zu Henfenfeld (Lkr. Hersbruck), die er von Ulrich Henfenfelder erkauft habe und über die er eine Urkunde habe. Verantwortung des Abtes: Weder Hermann von Breitenstein noch Ulrich Henfenfelder hätten jemals eine Vogtei über die Pfarrei Henfenfeld gehabt, weil die Kirche zu Henfenfeld mit allen Zugehörungen eine "freie Kirche" des Klosters Michelfeld sei, worüber es eine Urkunde seines Stifters, des hl. Bischofs Otto I. von Bamberg habe. Nach Verhörung beider Urkunden erteilten Ritter und Knechte des Gerichts, dass der Abt die gerechtere und bessere Urkunde vorgewiesen habe, weshalb die Klage des Klägers abgewiesen wird. Bestellung Kaiser Karls IV., Königs von Böhmen, und aller seiner Amtleute, Diener, Städte und Märkte in seinem Land zu Bayern zu Schirmern.

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Staatsarchiv Amberg
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