Die Erben Müllers verkaufen an Herman in der Sypen genannt Butendorf zu Adroff ("Ardorf") und seine Hausfrau Elisabeth ein an den Prälaten zu Werden Zehendpflichtiges Land an die Viehgat grenzend und zwar einen halben Morgen frey Erblandt zu 125 Taler, die sogleich entrichtet werden. Die Erben Müllers unterzeichnen und zwar: Trintgen, Gretgen, Konrad und Bernhard Müllers und ein Theiß Bulradt. Als Zeugen zeichnen Michael Otten und Henrich Wilhelm auf dem Werth. Attestiert wird der Akt von Johannes Himbergs, der diesmal als Kaiserlicher Notarius publicus zeichnet. Das Land grenzt "Nordwardts Borcharts, Südtwart Jacob Bötzen landt, Ostwarts Lentzen und westwarts schießendt auf die gemeine straße die Viehgat genandt". Einmal ist Atrop in der Urkunde Adroff, an anderer Stelle "Adorff unter Emmerich in dem gericht Frymerßheim" genannt. Die Erben werden "Erbgenahmen" bezeichnet. Rotes Siegel des Notars. Bemerkenswert wegen der Rechtsfloskeln.

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Stadtarchiv Duisburg
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