Kameralamt Altensteig (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 125/8 T 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Finanzen >> Kameralämter (bis 1922 bestehende)
1806-1924
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte
Das Kameralamt Altensteig bestand von 1806 bis 1922. Gemäß Dekret vom 14.07.1807 (Württ.Reg. Bl. von 1807, Seite 249 ff.) wurden das von Gültlingen'sche Patrimonialamt Berneck sowie der Johanniterorden in Berneck bezüglich der Erhebung Königlicher Einkünfte dem Kameralamt Altensteig zugeteilt. Laut Verfügung des Finanzministeriums vom 06.05.1837 (Württ.Reg. Bl. von 1837, Seite 224 ff.) wurde der Ort Enzklösterle, ohne Kirche und Pfarrhaus, die später folgten (1876), vom Kameralamt Altensteig an das Kameralamt Neuenbürg abgetreten. Gemäß Verfügung des Finanzministeriums vom 24.01.1895 erfolgte die Verlegung des Kameralamts Reutin nach Herrenberg und die Gleichstellung des Kameralamtsbezirks Altensteig mit dem Oberamtsbezirk Nagold.
Danach wurden dem Kameralamt Altensteig zugeteilt:
1. Die bisher zum Kameralamt Reutin gehörigen Gemeinden (vgl. F 57) Nagold, Effringen, Emmingen, Gültlingen, Haiterbach, Iselshausen, Oberschwandorf, Schönbronn, Sulz, Unterschwandorf, Wildberg.
2. Die bisher zum Kameralamt Horb gehörigen Gemeinden Obertalheim, Schietingen, Untertalheim.
Dagegen wurden vom Kameralamt Altensteig an das Kameralamt Hirsau abgetreten die Gemeinden: Aichhalden, Bergorte, Hornberg, Martinsmoos, Neuweiler und Zwerenberg.
Von demselben Zeitpunkt an wurde die Erhebung der Einnahmen und die Leistung der Ausgaben für das Forstamt Wildberg dem Kameralamt Reutin abgenommen und dem Kameralamt Altensteig zugewiesen. Endlich wurden rücksichtlich der Erhebung der Einnahmen und Leistungen der Ausgaben zugeteilt:
1. Dem Kameralamt Altensteig: Die bisher dem Kameralamt Reutin zugehörigen Forstreviere Nagold und Wildberg.
2. Dem Kameralamt Neuenbürg: Das bisher dem Kameralamt Altensteig zugehörige Forstrevier Enzklösterle.
Im Bestand des Kameralamts Altensteig sind daher auch Akten des Kameralamts Reutin enthalten und umgekehrt, soweit es sich um geschlossene Vorgänge handelt, deren Trennung aus Zweckmäßigkeitsgründen unterblieben ist.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der Bestand umfasst 309 Büschel = 7,50 lfd. Meter.
Die Unterlagen wurden zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg als Bestand F 36 geführt. Das Findbuch erstellte Karl Lenth im Jahr 1949.
Im Mai 2008 gab Maria Hirtreiter die zuvor nur handschriftlich vorliegenden Titelaufnahmen in das Erschließungsprogramm scopeArchiv ein. Corinna Knobloch führte die Indizierung durch.
Die Zitierweise des Bestandes lautet:
Wü 125/8 T 1 Nr. [Bestellnummer]
Behördengeschichte
Das Kameralamt Altensteig bestand von 1806 bis 1922. Gemäß Dekret vom 14.07.1807 (Württ.Reg. Bl. von 1807, Seite 249 ff.) wurden das von Gültlingen'sche Patrimonialamt Berneck sowie der Johanniterorden in Berneck bezüglich der Erhebung Königlicher Einkünfte dem Kameralamt Altensteig zugeteilt. Laut Verfügung des Finanzministeriums vom 06.05.1837 (Württ.Reg. Bl. von 1837, Seite 224 ff.) wurde der Ort Enzklösterle, ohne Kirche und Pfarrhaus, die später folgten (1876), vom Kameralamt Altensteig an das Kameralamt Neuenbürg abgetreten. Gemäß Verfügung des Finanzministeriums vom 24.01.1895 erfolgte die Verlegung des Kameralamts Reutin nach Herrenberg und die Gleichstellung des Kameralamtsbezirks Altensteig mit dem Oberamtsbezirk Nagold.
Danach wurden dem Kameralamt Altensteig zugeteilt:
1. Die bisher zum Kameralamt Reutin gehörigen Gemeinden (vgl. F 57) Nagold, Effringen, Emmingen, Gültlingen, Haiterbach, Iselshausen, Oberschwandorf, Schönbronn, Sulz, Unterschwandorf, Wildberg.
2. Die bisher zum Kameralamt Horb gehörigen Gemeinden Obertalheim, Schietingen, Untertalheim.
Dagegen wurden vom Kameralamt Altensteig an das Kameralamt Hirsau abgetreten die Gemeinden: Aichhalden, Bergorte, Hornberg, Martinsmoos, Neuweiler und Zwerenberg.
Von demselben Zeitpunkt an wurde die Erhebung der Einnahmen und die Leistung der Ausgaben für das Forstamt Wildberg dem Kameralamt Reutin abgenommen und dem Kameralamt Altensteig zugewiesen. Endlich wurden rücksichtlich der Erhebung der Einnahmen und Leistungen der Ausgaben zugeteilt:
1. Dem Kameralamt Altensteig: Die bisher dem Kameralamt Reutin zugehörigen Forstreviere Nagold und Wildberg.
2. Dem Kameralamt Neuenbürg: Das bisher dem Kameralamt Altensteig zugehörige Forstrevier Enzklösterle.
Im Bestand des Kameralamts Altensteig sind daher auch Akten des Kameralamts Reutin enthalten und umgekehrt, soweit es sich um geschlossene Vorgänge handelt, deren Trennung aus Zweckmäßigkeitsgründen unterblieben ist.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der Bestand umfasst 309 Büschel = 7,50 lfd. Meter.
Die Unterlagen wurden zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg als Bestand F 36 geführt. Das Findbuch erstellte Karl Lenth im Jahr 1949.
Im Mai 2008 gab Maria Hirtreiter die zuvor nur handschriftlich vorliegenden Titelaufnahmen in das Erschließungsprogramm scopeArchiv ein. Corinna Knobloch führte die Indizierung durch.
Die Zitierweise des Bestandes lautet:
Wü 125/8 T 1 Nr. [Bestellnummer]
309 Akten (7,5 lfd.m)
Bestand
Altensteig CW; Kameralamt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ