Kaiser Konrad II. macht bekannt, daß Abt Heithanrich von Werden sich bei ihm darüber beklagt hat, daß die Familie des Klosters von den Vögten mehr als notwendig mit Dienstleistungen und Steuern beschwert werde. Der Abt hat deshalb mit dem Grafen Hermann, der an Adel und Macht unter den Vögten hervorragte, folgende Vereinbarung geschlossen. Für den Dienst, den der Graf bisher von den Schultheißen und der Familie forderte, hat er die folgenden Hufen zu Lehen erhalten, nämlich in Echthausen (Ahtisberga) zwei, in Höllinghofen (Hullikinghouon) eine, in Oevinghausen (Ouinghuson) zwei, in Beringhof (Beringthorpa) eine, in Stockum (Stokheim) eine, in Wickede (Uuikki) eine, in Höingen (Hoingi) eine, in Hünninghausen (Hunninghuson) eine, in Dellwig (Dalauuik) eine, in Letmathe (Letnetti) eine, in Deilinghofen (Thiadninghouon) eine, in Lüttringsen (Liuderinckhuson) eine, in Lochtrop (Lotthorpa) fünf, drei Gründstücke an der Ruhr, die drei siclos zahlen. Der Kaiser bestätigt diese Vereinbarung und setzt fest, daß das Kloster weder von dem Grafen Hermann noch von seinen Nachfolgern mehr belästigt werden soll. - Es siegelt der Aussteller. - Handzeichen Konrads. - Es rekognosziert der Kanzler Purchard anstelle des Erzkaplans Bardo. - Data VI. id. oct. ...; actum Tullide.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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