A Rep. 001-06 Magistrat der Stadt Berlin, Personalbüro (Bestand)
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A Rep. 001-06
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> A Bestände vor 1945 >> A 2 Magistrat der Stadt Berlin >> A 2.3 Magistrat der Stadt Berlin 1809-1945
1865 - 1965
Vorwort: A Rep. 001-06 Magistrat der Stadt Berlin, Personalbüro
1. Behördengeschichte
Die Personalakten des Magistrats wurden zunächst dezentral bei den jeweiligen Deputationen und Ämtern geführt und nur zu einem geringen Teil beim Generalbüro bearbeitet. Nach 1920 wurde die Organisation der Personalverwaltung verändert und mit Verfügung vom 20. Mai 1921 die grundsätzliche Zuständigkeit des Generalbüros auch für die Einzelpersonalien festgelegt. Die Einführung einer neuen Besoldungsordnung 1922 machte die Schaffung einer Prüfungsstelle für Besoldungen und Versorgungsbezüge nötig. 1922 schuf man aus den Abteilungen V - XII des Generalbüros das neue Personalbüro. Während beim Generalbüro nur die allgemeinen, die ganze Stadt Berlin betreffenden Fragen und Beschwerden über die Bezirksämter verblieben, wurde dem Personalbüro die Bearbeitung der Spezialpersonalien der in der Zentralverwaltung beschäftigten Beamten und Festangestellten zugewiesen. Die Aufgaben des Personalbüros bestanden in der Bearbeitung der Personalien der Beamten und Festangestellten, der Prüfung der Besoldungen und Versorgungsbezüge für die gesamte Zentralverwaltung, der Prüfung der Reisekostenrechnungen, der Anweisung der Gehälter, der Vordruck- und Materialverwaltung und den Geschäften der Städtischen Sterbekasse. 1923 wurde mit der Magistratsverfügung vom 12. Juni der Aufgabenbereich des Personalbüros um die Aufsicht über die Disziplinarsachen erweitert, welche bisher beim Oberbürgermeister angesiedelt waren, sowie um die Überführung der Angestellten in das Beamtenverhältnis und die Anstellung von kündbaren Beamten auf Lebenszeit. Nach 1923 wurden Personalakten der Stadtentwässerung, des Arbeitsnachweises, der Feuerwehr, des Schlacht- und Viehhofes, der Kranken- und Irrenanstalten, des Rettungsamtes, des Arbeitshauses und des Obdachs, des Wohlfahrtsamtes, des Jugendamtes, der Forstverwaltung und der Schulverwaltungen abgegeben. Akten des Schwestern- und Pflegerpersonals der vom Hauptgesundheitsamt verwalteten Anstalten wurden mit Magistratsbeschluß vom März 1924 dort belassen. Zu den weiteren Aufgaben gehörte die Neuüberprüfung der Einstufungen einzelner Beamten, die durch die Besoldungsreform notwendig wurde. Die komplizierte Berechnung der Versorgungsbezüge auf Grund der Inflation erforderte die Schaffung einer Verrechnungsstelle. 1926 wurde die Führung der Personalakten des Schwestern- und Pflegepersonals dem Personalbüro übertragen. Mit Verfügung vom 27. Mai 1931 wurde die Behördenbezeichnung Personalbüro in Zentrale Personalverwaltung geändert, ebenso wurden als Neues die Aufgaben des Nachrichtenamtes (die spätere Presse- und Propagandastelle) der Personalverwaltung übertragen. 1934 wurde die Behördenbezeichnung in "Hauptpersonalverwaltung" geändert. Das vorher selbstständige Tarifvertragsamt, welches zuständig war für Angelegenheiten der Angestellten und Arbeiter, wurde der Personalverwaltung angegliedert, ebenso die Krankenversicherungsanstalt und die Städtische Sterbekasse zu Berlin. Während des Krieges wurden in zahlreichen Dienststellen behördenfremde Personen eingesetzt, um die Lücken durch die Einberufungen des männlichen Personals auszufüllen. Am 17. Mai 1945 wurde mit der Konstituierung des neuen Magistrats von Berlin die Abteilung Personal und Verwaltung gebildet, welche die Überprüfung der Beamten und Angestellten übernahm.
Bereits im Jahre 1925 wurden die ersten Personalakten und die der Magistratsmitglieder dem Stadtarchiv angeboten und übergeben. Nach dem Krieg wurden die Personalunterlagen neu geordnet. Im April 1952 wurden von der Magistratsabteilung Personal und Verwaltung mehrere tausend Akten dem Stadtarchiv Berlin übergeben.
2. Bestandsbeschreibung
Der Bestand umfasst 34569 [AE] 420.00 [lfm] mit der Laufzeit 1865 - 1965. Er beinhaltet vor allem
Personalakten von Verwaltungsangestellten und Beamten, z. B. von Lehrern, Feuerwehrleuten, Ärzten, Krankenschwestern. Ebenso sind einige Versorgungsakten der Angehörigen überliefert.
Zahlreiche Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.
3. Korrespondierende Bestände
LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
LAB A Rep. 020-01 Magistrat der Stadt Berlin, Städtische Schuldeputation/Hauptschulamt
4. Literatur
Personalnachweisung der Berliner Gemeindeverwaltung und der mit ihr in Verbindung stehenden Verwaltungen und Anstalten (Früher u.d.T.: Nachweisung der in der Berliner Gemeinde-Verwaltung beschäftigten Personen; Später u.d.T.: Amtsbuch der Stadt Berlin erschienen: Berlin : Anm.: Hauptsacht. teils: Personalnachweisung der Berliner Gemeindeverwaltung und der mit derselben in Verbindung stehenden Verwaltungen und Anstalten; teils: Personalnachweisung der Berliner Gemeindeverwaltung und der mit derselben in Verbindung stehenden Anstalten, Verwaltungen und Aemter Urh. bis 1904: Statistisches Bureau, Printausgabe 1879; 1881; 1885; 1888; 1890; 1892; 1894 - 1915; 1918 ; 1920, Film M45 im grauen Magazin Fach 2 Bestand: 1863; 1867; 1868; 1870 - 1875; 1877; 1879; 1881; 1885; 1888; 1890; 1892; 1894 - 1915; 1918; 1920 .
Verzeichnis der Lehrenden an Berufs- und Fachschulen Berlins (Körperschaft: Kammer für die Berufs- und Fachschullehrer, Berlin 1931.
Berlin, 2023 Kerstin Bötticher
Vorwort: A Rep. 001-06 Magistrat der Stadt Berlin, Personalbüro
1. Behördengeschichte
Die Personalakten des Magistrats wurden zunächst dezentral bei den jeweiligen Deputationen und Ämtern geführt und nur zu einem geringen Teil beim Generalbüro bearbeitet. Nach 1920 wurde die Organisation der Personalverwaltung verändert und mit Verfügung vom 20. Mai 1921 die grundsätzliche Zuständigkeit des Generalbüros auch für die Einzelpersonalien festgelegt. Die Einführung einer neuen Besoldungsordnung 1922 machte die Schaffung einer Prüfungsstelle für Besoldungen und Versorgungsbezüge nötig. 1922 schuf man aus den Abteilungen V - XII des Generalbüros das neue Personalbüro. Während beim Generalbüro nur die allgemeinen, die ganze Stadt Berlin betreffenden Fragen und Beschwerden über die Bezirksämter verblieben, wurde dem Personalbüro die Bearbeitung der Spezialpersonalien der in der Zentralverwaltung beschäftigten Beamten und Festangestellten zugewiesen. Die Aufgaben des Personalbüros bestanden in der Bearbeitung der Personalien der Beamten und Festangestellten, der Prüfung der Besoldungen und Versorgungsbezüge für die gesamte Zentralverwaltung, der Prüfung der Reisekostenrechnungen, der Anweisung der Gehälter, der Vordruck- und Materialverwaltung und den Geschäften der Städtischen Sterbekasse. 1923 wurde mit der Magistratsverfügung vom 12. Juni der Aufgabenbereich des Personalbüros um die Aufsicht über die Disziplinarsachen erweitert, welche bisher beim Oberbürgermeister angesiedelt waren, sowie um die Überführung der Angestellten in das Beamtenverhältnis und die Anstellung von kündbaren Beamten auf Lebenszeit. Nach 1923 wurden Personalakten der Stadtentwässerung, des Arbeitsnachweises, der Feuerwehr, des Schlacht- und Viehhofes, der Kranken- und Irrenanstalten, des Rettungsamtes, des Arbeitshauses und des Obdachs, des Wohlfahrtsamtes, des Jugendamtes, der Forstverwaltung und der Schulverwaltungen abgegeben. Akten des Schwestern- und Pflegerpersonals der vom Hauptgesundheitsamt verwalteten Anstalten wurden mit Magistratsbeschluß vom März 1924 dort belassen. Zu den weiteren Aufgaben gehörte die Neuüberprüfung der Einstufungen einzelner Beamten, die durch die Besoldungsreform notwendig wurde. Die komplizierte Berechnung der Versorgungsbezüge auf Grund der Inflation erforderte die Schaffung einer Verrechnungsstelle. 1926 wurde die Führung der Personalakten des Schwestern- und Pflegepersonals dem Personalbüro übertragen. Mit Verfügung vom 27. Mai 1931 wurde die Behördenbezeichnung Personalbüro in Zentrale Personalverwaltung geändert, ebenso wurden als Neues die Aufgaben des Nachrichtenamtes (die spätere Presse- und Propagandastelle) der Personalverwaltung übertragen. 1934 wurde die Behördenbezeichnung in "Hauptpersonalverwaltung" geändert. Das vorher selbstständige Tarifvertragsamt, welches zuständig war für Angelegenheiten der Angestellten und Arbeiter, wurde der Personalverwaltung angegliedert, ebenso die Krankenversicherungsanstalt und die Städtische Sterbekasse zu Berlin. Während des Krieges wurden in zahlreichen Dienststellen behördenfremde Personen eingesetzt, um die Lücken durch die Einberufungen des männlichen Personals auszufüllen. Am 17. Mai 1945 wurde mit der Konstituierung des neuen Magistrats von Berlin die Abteilung Personal und Verwaltung gebildet, welche die Überprüfung der Beamten und Angestellten übernahm.
Bereits im Jahre 1925 wurden die ersten Personalakten und die der Magistratsmitglieder dem Stadtarchiv angeboten und übergeben. Nach dem Krieg wurden die Personalunterlagen neu geordnet. Im April 1952 wurden von der Magistratsabteilung Personal und Verwaltung mehrere tausend Akten dem Stadtarchiv Berlin übergeben.
2. Bestandsbeschreibung
Der Bestand umfasst 34569 [AE] 420.00 [lfm] mit der Laufzeit 1865 - 1965. Er beinhaltet vor allem
Personalakten von Verwaltungsangestellten und Beamten, z. B. von Lehrern, Feuerwehrleuten, Ärzten, Krankenschwestern. Ebenso sind einige Versorgungsakten der Angehörigen überliefert.
Einige Akten unterliegen Schutzfristen, die allerdings verkürzt werden könen.
3. Korrespondierende Bestände
LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
LAB A Rep. 020-01 Magistrat der Stadt Berlin, Städtische Schuldeputation/Hauptschulamt
4. Literatur
Personalnachweisung der Berliner Gemeindeverwaltung und der mit ihr in Verbindung stehenden Verwaltungen und Anstalten (Früher u.d.T.: Nachweisung der in der Berliner Gemeinde-Verwaltung beschäftigten Personen; Später u.d.T.: Amtsbuch der Stadt Berlin erschienen: Berlin : Anm.: Hauptsacht. teils: Personalnachweisung der Berliner Gemeindeverwaltung und der mit derselben in Verbindung stehenden Verwaltungen und Anstalten; teils: Personalnachweisung der Berliner Gemeindeverwaltung und der mit derselben in Verbindung stehenden Anstalten, Verwaltungen und Aemter Urh. bis 1904: Statistisches Bureau, Printausgabe 1879; 1881; 1885; 1888; 1890; 1892; 1894 - 1915; 1918 ; 1920, Film M45 im grauen Magazin Fach 2 Bestand: 1863; 1867; 1868; 1870 - 1875; 1877; 1879; 1881; 1885; 1888; 1890; 1892; 1894 - 1915; 1918; 1920 .
Verzeichnis der Lehrenden an Berufs- und Fachschulen Berlins (Körperschaft: Kammer für die Berufs- und Fachschullehrer, Berlin 1931.
Berlin, 2023 Kerstin Bötticher
1. Behördengeschichte
Die Personalakten des Magistrats wurden zunächst dezentral bei den jeweiligen Deputationen und Ämtern geführt und nur zu einem geringen Teil beim Generalbüro bearbeitet. Nach 1920 wurde die Organisation der Personalverwaltung verändert und mit Verfügung vom 20. Mai 1921 die grundsätzliche Zuständigkeit des Generalbüros auch für die Einzelpersonalien festgelegt. Die Einführung einer neuen Besoldungsordnung 1922 machte die Schaffung einer Prüfungsstelle für Besoldungen und Versorgungsbezüge nötig. 1922 schuf man aus den Abteilungen V - XII des Generalbüros das neue Personalbüro. Während beim Generalbüro nur die allgemeinen, die ganze Stadt Berlin betreffenden Fragen und Beschwerden über die Bezirksämter verblieben, wurde dem Personalbüro die Bearbeitung der Spezialpersonalien der in der Zentralverwaltung beschäftigten Beamten und Festangestellten zugewiesen. Die Aufgaben des Personalbüros bestanden in der Bearbeitung der Personalien der Beamten und Festangestellten, der Prüfung der Besoldungen und Versorgungsbezüge für die gesamte Zentralverwaltung, der Prüfung der Reisekostenrechnungen, der Anweisung der Gehälter, der Vordruck- und Materialverwaltung und den Geschäften der Städtischen Sterbekasse. 1923 wurde mit der Magistratsverfügung vom 12. Juni der Aufgabenbereich des Personalbüros um die Aufsicht über die Disziplinarsachen erweitert, welche bisher beim Oberbürgermeister angesiedelt waren, sowie um die Überführung der Angestellten in das Beamtenverhältnis und die Anstellung von kündbaren Beamten auf Lebenszeit. Nach 1923 wurden Personalakten der Stadtentwässerung, des Arbeitsnachweises, der Feuerwehr, des Schlacht- und Viehhofes, der Kranken- und Irrenanstalten, des Rettungsamtes, des Arbeitshauses und des Obdachs, des Wohlfahrtsamtes, des Jugendamtes, der Forstverwaltung und der Schulverwaltungen abgegeben. Akten des Schwestern- und Pflegerpersonals der vom Hauptgesundheitsamt verwalteten Anstalten wurden mit Magistratsbeschluß vom März 1924 dort belassen. Zu den weiteren Aufgaben gehörte die Neuüberprüfung der Einstufungen einzelner Beamten, die durch die Besoldungsreform notwendig wurde. Die komplizierte Berechnung der Versorgungsbezüge auf Grund der Inflation erforderte die Schaffung einer Verrechnungsstelle. 1926 wurde die Führung der Personalakten des Schwestern- und Pflegepersonals dem Personalbüro übertragen. Mit Verfügung vom 27. Mai 1931 wurde die Behördenbezeichnung Personalbüro in Zentrale Personalverwaltung geändert, ebenso wurden als Neues die Aufgaben des Nachrichtenamtes (die spätere Presse- und Propagandastelle) der Personalverwaltung übertragen. 1934 wurde die Behördenbezeichnung in "Hauptpersonalverwaltung" geändert. Das vorher selbstständige Tarifvertragsamt, welches zuständig war für Angelegenheiten der Angestellten und Arbeiter, wurde der Personalverwaltung angegliedert, ebenso die Krankenversicherungsanstalt und die Städtische Sterbekasse zu Berlin. Während des Krieges wurden in zahlreichen Dienststellen behördenfremde Personen eingesetzt, um die Lücken durch die Einberufungen des männlichen Personals auszufüllen. Am 17. Mai 1945 wurde mit der Konstituierung des neuen Magistrats von Berlin die Abteilung Personal und Verwaltung gebildet, welche die Überprüfung der Beamten und Angestellten übernahm.
Bereits im Jahre 1925 wurden die ersten Personalakten und die der Magistratsmitglieder dem Stadtarchiv angeboten und übergeben. Nach dem Krieg wurden die Personalunterlagen neu geordnet. Im April 1952 wurden von der Magistratsabteilung Personal und Verwaltung mehrere tausend Akten dem Stadtarchiv Berlin übergeben.
2. Bestandsbeschreibung
Der Bestand umfasst 34569 [AE] 420.00 [lfm] mit der Laufzeit 1865 - 1965. Er beinhaltet vor allem
Personalakten von Verwaltungsangestellten und Beamten, z. B. von Lehrern, Feuerwehrleuten, Ärzten, Krankenschwestern. Ebenso sind einige Versorgungsakten der Angehörigen überliefert.
Zahlreiche Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.
3. Korrespondierende Bestände
LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
LAB A Rep. 020-01 Magistrat der Stadt Berlin, Städtische Schuldeputation/Hauptschulamt
4. Literatur
Personalnachweisung der Berliner Gemeindeverwaltung und der mit ihr in Verbindung stehenden Verwaltungen und Anstalten (Früher u.d.T.: Nachweisung der in der Berliner Gemeinde-Verwaltung beschäftigten Personen; Später u.d.T.: Amtsbuch der Stadt Berlin erschienen: Berlin : Anm.: Hauptsacht. teils: Personalnachweisung der Berliner Gemeindeverwaltung und der mit derselben in Verbindung stehenden Verwaltungen und Anstalten; teils: Personalnachweisung der Berliner Gemeindeverwaltung und der mit derselben in Verbindung stehenden Anstalten, Verwaltungen und Aemter Urh. bis 1904: Statistisches Bureau, Printausgabe 1879; 1881; 1885; 1888; 1890; 1892; 1894 - 1915; 1918 ; 1920, Film M45 im grauen Magazin Fach 2 Bestand: 1863; 1867; 1868; 1870 - 1875; 1877; 1879; 1881; 1885; 1888; 1890; 1892; 1894 - 1915; 1918; 1920 .
Verzeichnis der Lehrenden an Berufs- und Fachschulen Berlins (Körperschaft: Kammer für die Berufs- und Fachschullehrer, Berlin 1931.
Berlin, 2023 Kerstin Bötticher
Vorwort: A Rep. 001-06 Magistrat der Stadt Berlin, Personalbüro
1. Behördengeschichte
Die Personalakten des Magistrats wurden zunächst dezentral bei den jeweiligen Deputationen und Ämtern geführt und nur zu einem geringen Teil beim Generalbüro bearbeitet. Nach 1920 wurde die Organisation der Personalverwaltung verändert und mit Verfügung vom 20. Mai 1921 die grundsätzliche Zuständigkeit des Generalbüros auch für die Einzelpersonalien festgelegt. Die Einführung einer neuen Besoldungsordnung 1922 machte die Schaffung einer Prüfungsstelle für Besoldungen und Versorgungsbezüge nötig. 1922 schuf man aus den Abteilungen V - XII des Generalbüros das neue Personalbüro. Während beim Generalbüro nur die allgemeinen, die ganze Stadt Berlin betreffenden Fragen und Beschwerden über die Bezirksämter verblieben, wurde dem Personalbüro die Bearbeitung der Spezialpersonalien der in der Zentralverwaltung beschäftigten Beamten und Festangestellten zugewiesen. Die Aufgaben des Personalbüros bestanden in der Bearbeitung der Personalien der Beamten und Festangestellten, der Prüfung der Besoldungen und Versorgungsbezüge für die gesamte Zentralverwaltung, der Prüfung der Reisekostenrechnungen, der Anweisung der Gehälter, der Vordruck- und Materialverwaltung und den Geschäften der Städtischen Sterbekasse. 1923 wurde mit der Magistratsverfügung vom 12. Juni der Aufgabenbereich des Personalbüros um die Aufsicht über die Disziplinarsachen erweitert, welche bisher beim Oberbürgermeister angesiedelt waren, sowie um die Überführung der Angestellten in das Beamtenverhältnis und die Anstellung von kündbaren Beamten auf Lebenszeit. Nach 1923 wurden Personalakten der Stadtentwässerung, des Arbeitsnachweises, der Feuerwehr, des Schlacht- und Viehhofes, der Kranken- und Irrenanstalten, des Rettungsamtes, des Arbeitshauses und des Obdachs, des Wohlfahrtsamtes, des Jugendamtes, der Forstverwaltung und der Schulverwaltungen abgegeben. Akten des Schwestern- und Pflegerpersonals der vom Hauptgesundheitsamt verwalteten Anstalten wurden mit Magistratsbeschluß vom März 1924 dort belassen. Zu den weiteren Aufgaben gehörte die Neuüberprüfung der Einstufungen einzelner Beamten, die durch die Besoldungsreform notwendig wurde. Die komplizierte Berechnung der Versorgungsbezüge auf Grund der Inflation erforderte die Schaffung einer Verrechnungsstelle. 1926 wurde die Führung der Personalakten des Schwestern- und Pflegepersonals dem Personalbüro übertragen. Mit Verfügung vom 27. Mai 1931 wurde die Behördenbezeichnung Personalbüro in Zentrale Personalverwaltung geändert, ebenso wurden als Neues die Aufgaben des Nachrichtenamtes (die spätere Presse- und Propagandastelle) der Personalverwaltung übertragen. 1934 wurde die Behördenbezeichnung in "Hauptpersonalverwaltung" geändert. Das vorher selbstständige Tarifvertragsamt, welches zuständig war für Angelegenheiten der Angestellten und Arbeiter, wurde der Personalverwaltung angegliedert, ebenso die Krankenversicherungsanstalt und die Städtische Sterbekasse zu Berlin. Während des Krieges wurden in zahlreichen Dienststellen behördenfremde Personen eingesetzt, um die Lücken durch die Einberufungen des männlichen Personals auszufüllen. Am 17. Mai 1945 wurde mit der Konstituierung des neuen Magistrats von Berlin die Abteilung Personal und Verwaltung gebildet, welche die Überprüfung der Beamten und Angestellten übernahm.
Bereits im Jahre 1925 wurden die ersten Personalakten und die der Magistratsmitglieder dem Stadtarchiv angeboten und übergeben. Nach dem Krieg wurden die Personalunterlagen neu geordnet. Im April 1952 wurden von der Magistratsabteilung Personal und Verwaltung mehrere tausend Akten dem Stadtarchiv Berlin übergeben.
2. Bestandsbeschreibung
Der Bestand umfasst 34569 [AE] 420.00 [lfm] mit der Laufzeit 1865 - 1965. Er beinhaltet vor allem
Personalakten von Verwaltungsangestellten und Beamten, z. B. von Lehrern, Feuerwehrleuten, Ärzten, Krankenschwestern. Ebenso sind einige Versorgungsakten der Angehörigen überliefert.
Einige Akten unterliegen Schutzfristen, die allerdings verkürzt werden könen.
3. Korrespondierende Bestände
LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
LAB A Rep. 020-01 Magistrat der Stadt Berlin, Städtische Schuldeputation/Hauptschulamt
4. Literatur
Personalnachweisung der Berliner Gemeindeverwaltung und der mit ihr in Verbindung stehenden Verwaltungen und Anstalten (Früher u.d.T.: Nachweisung der in der Berliner Gemeinde-Verwaltung beschäftigten Personen; Später u.d.T.: Amtsbuch der Stadt Berlin erschienen: Berlin : Anm.: Hauptsacht. teils: Personalnachweisung der Berliner Gemeindeverwaltung und der mit derselben in Verbindung stehenden Verwaltungen und Anstalten; teils: Personalnachweisung der Berliner Gemeindeverwaltung und der mit derselben in Verbindung stehenden Anstalten, Verwaltungen und Aemter Urh. bis 1904: Statistisches Bureau, Printausgabe 1879; 1881; 1885; 1888; 1890; 1892; 1894 - 1915; 1918 ; 1920, Film M45 im grauen Magazin Fach 2 Bestand: 1863; 1867; 1868; 1870 - 1875; 1877; 1879; 1881; 1885; 1888; 1890; 1892; 1894 - 1915; 1918; 1920 .
Verzeichnis der Lehrenden an Berufs- und Fachschulen Berlins (Körperschaft: Kammer für die Berufs- und Fachschullehrer, Berlin 1931.
Berlin, 2023 Kerstin Bötticher
Bestand
Verwandte Verzeichnungseinheiten: LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
LAB A Rep. 020-01 Magistrat der Stadt Berlin, Städtische Schuldeputation/Hauptschulamt
LAB A Rep. 020-01 Magistrat der Stadt Berlin, Städtische Schuldeputation/Hauptschulamt
Zugangsbestimmungen: Einige Akten sind aufgrund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es gesonderter Zustimmung des Landesarchivs.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
22.08.2025, 11:21 MESZ