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Rechtsstreit gegen das Kirchspiel Altenberge
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Darin: [Umschlagvermerk:] (Ketteler:) betr. Forderung des ZwölfMännerhauses an das Kirchspiel Altenberge.
[Umschlagvermerk:] betrifft das auf das kirchsp. Altenberg haftende Capital Von 100 rth.
Enthält: 10.1 1. Dezember 1808
Schreiben des [Dr.] Windhoff in Rheine an T. Rasinck in Münster mit Empfangsbestätigung über zwei Originalurkunden vom 12. Januar 1666 und vom 12. Januar [10. November] 1681, die Dr. Windhoff in der Rechtsstreitsache Rasinck gegen Mennemann gerichtlich übergeben lassen will, in Betreff der Schuldforderung gegen das Kirchspiel Altenberge.
(Rückvermerke)
10.2 12. Januar 1666 und 10. November 1681 (Originale: 1.13 und 1.14)
Abschrift der Original-Handschrift vom 12. Januar 1666 des Joannes Wischman, Pastor in Altenberge, für Georg Veltman in Greven und der Original-Handschrift vom 10. November 1681 der Erben Veltman zugunsten des Zwölfmännerhauses Überwasser.
Kopie: [Emonitor T. Rasinck]
[Rückvermerk:] No. 8 der Rechnung.
[Rückvermerk:] Copia Handschrift über 100 Rthl. Capital sprechend auf das Kirchspiel Altenberge de Dato 12. Jan. 1666 als Debitorn und Georg Veltmann dorfs Greven als Creditorn wie auch Schein über am 12. Janner [10. November] 1681 von den Erben des vorgemeldeten Georg Veltman dem 12 Männer-Armenhause K. Ueberwasser cedirten vorgemeldeten 100 Rthl. Capital, collat. cum Originalibus et concordant.
10.3 [29. (?) November 1808]
Kopie des Begleitschreibens des T. Rasinck an Dr. Windhof in Rheine zur Übersendung der beiden Original-Handschriften vom 12. Januar 1666 und vom 12. Januar [10. November] 1681 in Betreff der Schuldforderung gegen das Kirchspiel Altenberge.
(Rückvermerk)
10.4 7. November 1808
Schreiben des [Dr.] Windhoff in Rheine an [T.] Rasing, Emonitor des Zwölfmännerhauses in Münster, mit der Bitte, in der Rechtsstreitsache gegen den Receptor Mennemann (in Altenberge) die relevante originale Obligation zu überschicken.
(Vermerke, Rückvermerke: Kanonikus Hase und Domkapitular Freiherr Droste sind mit der Sache befaßt.)
10.5 27. November 1808
Mahnschreiben des [Dr.] Windhoff in Rheine Inhalts wie oben.
(Vermerke, Rückvermerke: Kanonikus Hase und Dechant Homan, sein Vetter, sind mit der Sache befaßt.)
10.6 7. Februar 1809
Dekret, demzufolge die Rechtsstreitsache T. Rasinck als Emonitor des Zwölfmännerhauses gegen vormaligen Receptor Menneman des Kirchspiels Altenberge nunmehr gegen Ferd. Ranking in Altenberge fortgesetzt wird.
Kopie.
[Vermerk:] Erhalten den 9ten November 1809 vermittelst briefes vom 7ten November 1809.
[Rückvermerk:] Copia Decreti In sachen Rasinck c[ontra] Menneman, Ellerbeck pro[curato]r.
10.7 [1666] (Bezug: 1.13)
Auszug "ex statu creditorum" des Kirchspiels Altenberge, wonach der Gutsherr anordnet, den Gläubiger Jorgen Veltman zu Greven, dem [das Kirchspiel] 100 Reichstaler schuldet, nach Möglichkeit "ad statum creditorum" zu bringen und ihm für ein Jahr Pension zu zahlen.
[Rückvermerk:] Extractus status Creditorum Kirspelß altenberg Sambt original cession vnnd obligation vff 100 R. Capital pro pauperibus duodenis (Siehe 1.13 und 1.14), ad N. 52.
10.8 29. Mai 1807
Schreiben des Kanonikus Hase an seinen Vetter T. Rasing, Emonitor des Zwölfmännerhauses, mit der Aufforderung, den Receptor von Altenberge gemäß Rücksprache mit Droste zu Vischering bei Richter Meyer auf der Clemensstraße wegen rückständiger Zinsen zu verklagen, um einen Prozeß beim Rheinschen Gericht anzustrengen.
Enthält: Kopie des Schreibens, das Emonitor Rasinck am 1. Juni 1807 an Richter Meyer abgeschickt hat. Emonitor Rasinck habe am 1. Januar 1807 Receptor Mennemann in Altenberge zur Zahlung der für 1805 und 1806 rückständigen Zinsen in Höhe von gesamt 7 Reichstalern aufgefordert und am 10. Januar 1807 die Antwort erhalten, das Kapital von 100 Reichstalern sei bereits vor mehreren Jahren dem damaligen Emonitor Floren zurückgezahlt worden. Richter Meyer wird ersucht, die rückständigen Zinsen gerichtlich einzuklagen, da die Obligation über die 100 Reichstaler Kapital sich noch im Zwölfmännerhaus befinde.
[Rückvermerk:] Herrn protonotarius Rasing Wohlge[bohren].
[Rückvermerk:] Schreiben des H. Canonici Hase vom 29. May 1807, daß der H. Richter Meyer die Zinsen pro 1805 et 6 von 100 r. Capital zu 3 1/2 Sch. auf dem K. Altenberge haftend einklagen möchte, und mein desfallsiges Schreiben an den H. Richter Meyer vom 1. Junii 1807.
10.9 12. März 1802
Lindenkampf et Olfers bescheinigen, daß die 100 Reichstaler, die Jörgen Veltmans 1665 dem Kirchspiel Altenberge vorgeschossen hat und die 1681 dem Zwölfmännerhaus übertragen worden sind, mit 126 Reichstalern, 27 Schillingen, 6 Pfennigen zurückgezahlt werden müssen.
10.10 Undatiert
Text für eine Interims-Quittung für den Receptor des Kirch-spiels Altenberge über die Rückzahlung des Kapitals von 100 Reichstalern vom 12. Januar 1666.
10.11 17. Mai 1808
Dekret, demzufolge in der Rechtsstreitsache Rasing als Emonitor des Zwölfmännerhauses in Münster gegen Receptor Mennemann in Altenberge beide Seiten, Procurator Ellerbeck als Vertreter des Klägers und insbesondere Procurator Meyer als Vertreter des Beklagten, aufgefordert werden, ihre Beweisführung besser zu belegen.
[Vermerk:] Copia Decreti In sachen Rasing c[ontra] Menneman, Ellerbeck p[rocurator].
[Vermerk:] Publ. den 11. Octobris 1808.
10.12 24. Mai 1808
Schreiben des [Dr.] Windhoff in Rheine an T. Rasinck, Emonitor des Zwölfmännerhauses in Münster. In der Rechtsstreitsache gegen Receptor Menemann aus Altenberge habe die Gegenseite die Rückzahlung des Kapitals von 100 Reichstalern für das Jahr 1799/1800 mit Auszug aus den Rechnungen des Kirchspiels Altenberge belegt. Dies sei nicht glaubwürdig, da die Rechnungslegung des Zwölfmännerhauses Überwasser für 1800-1804 jährliche Zinseinnahmen aus Altenberge ausweise. Windhoff bittet um Erstattung von 5 Reichstalern angefallener Kosten.
[Vermerk:] der h[err] Emonitor Rasinck kann in obgesagter Causa die erforderliche fünf r. abschicken, Munster den 28ten Maj 1808, Franz F[rei]her Droste zu Vischering, J. H. Hase, Vorstand.
(Rückvermerke)
Dabei: Quittung der Post über eingelieferte 5 Reichstaler an Windhof in Rheine.
10.13 24. November 1807
Schreiben des [Dr.] Windhoff in Rheine an T. Rasinck, Emonitor des Zwölfmännerhauses in Münster. Er, Windhoff, habe heute den Receptor Menemann schriftlich verklagt und bittet nun um die baldige Übersendung der Vollmacht sowie um Übersendung der originalen Obligation und um die Erstattung von Auslagen in Höhe von 3 Reichstalern.
[Rückvermerk:] An Herrn Protonotarien und Emonitorn des 12 Männer Armen Hauses Rasinck HochEdelgebohren zu Münster.
[Rückvermerk:] 11. Briefe das eingeklagte Kapital haftend auf das Kirchspiel Altenberge betreffend.
10.14 9. Januar 1807
Antwortschreiben des B. Menneman, Receptor in Altenberge, an T. Rasinck in Münster, darlegend, das Kirchspiel Altenberge habe vor mehreren Jahren das Kapital an den damaligen Emonitor Flören zurückgezahlt.
Aufgedrücktes Siegel.
[Rückvermerk:] An Herrn Herrn T. Rasinck, wohnend in der Totenstraße, ohnweit der Pastorat Kirchspiels Lamberti in Nro. 173 zu Münster.
[Rückvermerk:] Antwortschreiben d[es] h[errn] Receptors Mennemann vom 9. Jänner 1807, daß das auf dem 12 Männer-Armenhause dahier zugehoriges Capital von 100 r vor mehreren Jahren dem Receptor Floren abgelagt sey.
10.15 7. November 1809
Schreiben des [Dr.] Windhoff in Rheine an T. Rasing, Emonitor des Zwölfmännerhauses in Münster, mit der Nachricht, daß Procurator Ellerbeck aus Altersgründen sein Mandat in der Sache gegen Receptor Mennemann, nun Reinking, niederlegen muß. Als Nachfolger kommen Procurator Ellenfeld, Schwiegersohn des ehemaligen Emonitors Flören, und Procurator Meyer, Vertreter der Gegenseite, nicht in Betracht. Es bleiben Procurator Kniphuis in Rheine und Procurator Goldschmid in Altenberge. Windhoff bittet um Vollmacht, einen der beiden mit dem Fall zu beauftragen.
[Vermerk:] N[ach] S[chrift], das letztergangene bescheid sende in abschrift hierbei.
[Vermerk:] Nota, dieses bescheid ist vom 7ten Febr. 1809, vermöge wessen die gebetene Adcitatio ad Litem wider den nunmehrigen neuen Empfänger des K. Altenberge reinking erkannt ist (Siehe 10.6).
Enthält: Kopie des Antwortschreibens des T. Rasinck, Emonitor des Zwölfmännerhauses Überwasser, vom 10. November 1809 (an Dr. Windhoff) mit der Bitte, entweder Kniphuis oder Goldschmid als Procurator zu beauftragen.
(Rückvermerk)
Archivale
Verweis: (Bezug: 1.13 und 1.14)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.