Das Reichsvikariat Enthält: u.a. Patente der Kurfürsten Friedrich
August I. und II. von Sachsen wegen des von ihnen angetretenen
Reichsvikariats "an den Orten des Sächsischen Rechtens und den Enden, zu
solchem Vikariat gehörig", 1711 und 1740; auch Notifikationsschreiben des
letzteren an Georg II., 1740 Okt. 24; Kurfürstliches Conclusum, 1657 Juli
20; der zwischen Kurbayern und Kurpfalz wegen des Reichsvikariats
geschlossene Vergleich