Matheis ("Thyas") Müller von Unterwaldhausen bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihm, Walburga Geng und ihrem jüngsten nachgelassenen Sohn bzw., falls sie keinen Sohn haben, ihrer jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut in Unterwaldhausen verliehen hat, auf dem früher ¿Jörg Geng lehensweise saß. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts davon veräußern. Eichen und andere fruchttragende Bäume dürfen sie nicht fällen. Die zu dem Gut gehörenden Wälder dürfen nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf genutzt werden. Dem Abt reichen sie jährlich auf St. Martins Tag bzw. zu den üblichen Zeiten an Zins und Hubgeld 1 lb d, 8 ß d Menegeld, je 3 1/2 Scheffel Fesen und Hafer, alles in Ravensburger Währung und Maß. Zusätzlich müssen jedes Jahr je 1 Scheffel Fesen und Hafer zur Tilgung der rückständigen Getreidegülten von 18 Scheffel 2 1/2 Vierteil Fesen und 13 Scheffel 4 Vierteil Hafer abgegeben werden, ferner 3 Hühner, 1 Fasnachthenne und 60 Eier. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen oder im Todesfall fällt das Gut heim, ebenso bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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