Unbeglaubigte Abschrift eines am 29. April 1361 in Sulzbach ausgestellten Privilegs Kaiser Karls IV. für die Reichsstadt Schweinfurt, in dem er der Bürgerschaft die Freiheit von der Ladung vor auswärtige Gerichte sowie als alleinigen Gerichtsstand den jeweiligen Reichsamtmann in Schweinfurt zugesteht.

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Staatsarchiv Würzburg