Kurfürst Philipp von der Pfalz gewährt der Bruderschaft der Meister und Gesellen der Holzschuhmacher entlang des Rheins eine neue Ordnung, nachdem die alte bei der Eroberung von Mainz abhandengekommen ist. Einzelbestimmungen betreffen die Aufnahmesumme in die Bruderschaft, ein jährliches Treffen mit Messfeier am Montag nach St. Michael [= nach 29.9.] zu Heidelberg, den Bruder- und Kerzenmeister, den Umgang mit Lehrknaben, den Lohn für Knechte zu 1 Gulden für 700 Paar Holzschuhe, die Preise für Großhändler zu 1 Gulden je 21 Paar Holzschuhe oder 36 Paar Blockholzschuhe, die Preise für den Ladenverkauf zu 6 Pfennig je Paar Blockholzschuhe und 10 Pfennig je Paar Holzschuhe - jeweils mit Sonderbestimmungen für Kinderschuhe und beim Abgeben von Leder für die Schuhe -, eine Abstandsregel zur Konkurrenz, die Festsetzung von Strafen beim Bruch dieser Ordnung, Geleit für den Hin- und Rückweg sowie für das Treffen zu Heidelberg und einen Änderungsvorbehalt seitens des Fürsten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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