Klage des Johan Mumme am Roggenmarkt und seiner Kinder I. Ehe, darunter Anton, vertreten durch die Vormünder Ratsherren Hans Lache und Bernhard Baurman ./. Henrich Semmel. Kläger hat nach seiner Behauptung von dem + Hinrich Scholbrock, dem Vormund seines + Vaters Wennemar Semmel jr. den Sibbenkamp gekauft. Weil er ihn nicht bezahlen konnte, ist der Kamp zwangsversteigert. Ein Teil des Erlöses ist hinterlegt. Um diesen Teil streiten die Parteien. Der Beklagte bestreitet den Kauf und behauptet, der Kamp gehöre zum Nachlass des Wennemar S., dessen Erbe er sei.

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Stadtarchiv Münster
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