Martin von Heusenstamm (Husenstein), Ritter, bekennt sich, auch für seinen Bruder Eberhart, zu dem eingerückten Lehnbrief des Grafen Ludwig zu Nassau und Saarbrücken d. d. fritag nach u. l. Fr. tag presentat. 1509 über ihre Belehnung mit einer Wiese vor dem Schloß Heusenstamm. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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