Manuskript- und Typoskriptsammlung (Bestand)
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NLA HA, MS
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 4 Sammlungen >> 4.4 Handschriften
900-1992
Bestandsgeschichte: A. Bestandsinformation
Die Handschriftenabteilung des Staatsarchivs ist mit wenigen Ausnahmen (A 84a, F 5) am 8./9. Oktober 1943 durch Bombenschaden verloren gegangen. Um diejenigen Handschriften, die nach 1943 in diese Sammlung aufgenommen sind, in der Zitierweise von den verlorenen zu unterscheiden, wird den Neuzugängen der Zusatz 0 (Null) vor der Ordnungsnummer vorgesetzt. Das Einteilungsschema der alten Handschriften-Abteilung und die Kennzeichnung ihrer Gruppen durch Großbuchstaben ist beibehalten worden.
Bestandsrevision im Jahre 1982:
Der Bestand an Handschriften wies inzwischen einen recht bunten Inhalt von durchaus unterschiedlichem quellenmäßigen Wert auf. Die von früher übernommene Sachgliederung kann ihn naturgemäß nur grob erschließen; im Besonderen trägt die 1951 nach rein formalem Geschichtspunkt gebildete Gruppe EE Extrakte (= Gliederungspunkt 30) zur Unübersichtlichkeit bei. Dem Benutzer sei deshalb ausdrücklich empfohlen, stets alle irgendwie in Betracht kommenden Gruppen durchzusehen. Ferner muss er beachten, dass keine scharfe Trennung zu anderen Archivbeständen besteht. Mit der Handschriftenabteilung konkurrieren namentlich die Kleinen Erwerbungen und die Fotosammlung, im Weiteren auch die Dienstbücherei. Grundsätzlich erhalten in der Handschriftenabteilung nur hand- oder maschinenschriftliche Einzelstücke ihren Platz. Mit Konsequenz ist dieses Prinzip jedoch von Anfang an nicht gehandhabt worden. Bei den niemals zu vermeidenden Grenz- und Zweifelsfällen helfen nur Verweisungen.
B. Bemerkungen
1) Verlagerungen:
MS B Nr. 01-06, MS H Nr. 02, MS BB Nr. 01-06 und 012-014 sowie 016-018, ferner MS EE Nr. 02 und Nr. 023 sind 1964 an das Nds. Staatsarchiv Stade abgegeben worden (vgl. StA 3641/63).
MS M Nr. 01-07 wurde an das Nds. Staatsarchiv Bückeburg abgegeben.
MS G Nr. 018 wurde zum Bestand Kleine Erwerbungen transferiert (Kl.
Bestandsgeschichte: Erw. A 100).
Andere Stücke wurden umgekehrt vom Bestand Kleine Erwerbungen in den vorliegenden Bestand verlegt (Nachweis unter Altsignatur).
2) Vorbemerkung über die Einordnung von Abschriften und Auszügen in den Gliederungspunkt 30 (bzw. "EE")
(nach Festlegungen in einer Dienstbesprechung am 6. April 1951):
1. Die an das Staatsarchiv gelangenen Abschriften und Auszüge aus (eigenen und fremden) Archivalien werden unter Kassation alles Unwesentlichen im Allgemeinen in dem Zusammenhang belassen, in dem sie übernommen werden.
2. Zu ihrer Aufnahme wird in der Handschriftenabteilung (Bestand MS) eine neue Gruppe EE (Extrakte) errichtet, die, entsprechend dem Zugangsverzeichnis der Fotosammlung, in der Reihenfolge der Zugänge fortgeschrieben wird.
3. Soweit es sich um Abschriften verlorener Archivalien des Staatsarchivs selber handelt, sind die betreffenden Stücke in der Verlustkartei zu buchen (mit Signaturen und Verweis auf MS EE). Bei Abschriften aus noch vorhandenen Archivalien erfolgt ein entsprechender Hinweis in den Findbüchern und zwar
a) bei beschädigten Archivalien in jedem Fall,
b) bei allen anderen nur dann, wenn es sich um Abschriften von besonderem Wert und Umfang handelt.
4. Handelt es sich um Abschriften und Aktenverarbeitungen von anerkannten Forschern oder sehr bedeutendem Umfang, können sie in Einzelfällen in die Nachlass-Abteilung (Hann. 91) eingeordnet werden. Für die Verbuchung in Verlustkartei und Findbüchern gilt dann sinngemäß das Gleiche.
5. Auf Abschriften und Auszüge aus archivfremden Archivalien in EE (bzw. Hann. 91) wird nach Ermessen des Bearbeiters an geeigneten Stellen der Findbücher (ggf. zum Beispiel in den betreffenden Sachgruppen der Handschriften und Kopiare-Abteilung) verwiesen.
Beispiel: Abschriften aus fremden Gesandtschaftsberichten vom hannoverschen Hof erhalten Generalverweis bei Cal. Br. 24.
Bestandsgeschichte: Abschriften aus FA-Beständen (Findbücher fremder Archive) werden im FA-Findbuch gehörigen Orts vermerkt.
3) EDV-Übertragung:
Bei der Übertragung des Findbuchs in die EDV im Jahre 2010 mussten in der Bestandsgliederung die mit Buchstaben bezeichneten Gruppen durch Zahlen ersetzt werden. Die Buchstaben wurden (in Klammern) nachgestellt.
Verweise innerhalb des Bestandes (zwischen den Gliederungspunkten) oder auf Archivalien anderer Bestände wurden nicht übernommen.
Hannover, im September 2010
gez. Dr. Sven Mahmens
C. Nacherschließung
Bestandsgeschichte: Mit dem Archivinformationssystem Arcinsys erscheint die parallele Vergabe von Signaturen mit der Unterscheidung einer vorangestellten 0 (Null) nicht mehr sinnvoll. Zugleich werden die zweigliedrigen Signaturen (Buchstaben und Nummern) auf einfache laufende Nummern umgestellt. Die sachliche Gliederung, die noch in großen Teilen auf den verlorenen Altbestand bezogen ist, wird beibehalten und nur in den Fällen, wenn einzelne Stücke des Altbestandes zufällig erhalten oder nachträglich durch eine Ersatzüberlieferung zu rekonstruieren sind, jeweils um die Gliederungspunkte "Altbestand (bis 1943)" und "Neuzugänge" erweitert. Neben den oben genannten erhaltenen Stücken des Altbestandes (A 84a, F 5) und dem Durchschlag des sogenannten Bylburgschen Manuskripts (DD 87) ist für folgende Nummern eine Ersatzüberlieferung aus dem Arbeitsapparat der Leibniz-Kommssion Berlin nachgewiesen:
A Nr. 58; C Nr. 20; E Nr. 3; Q Nr. 16, 17, 17a und 85; R Nr. 48; Y Nr. 17, 22b, 35b, 35e; AA Nr. 66; BB Nr. 1a.
Eine Nummer (MS DD Nr. 03) wurde nachkassiert. Neu hinzugekommen sind 2 Mappen mit abgelöster Makulatur, die zunächst in der Restaurierungswerkstatt gesammelt worden waren (MS, Nr. 352, 353).
Wo nötig und möglich, wurden die Verzeichnungen auch inhaltlich verbessert.
Pattensen, im Mai 2020
gez. Hildegard Krösche
Die Handschriftenabteilung des Staatsarchivs ist mit wenigen Ausnahmen (A 84a, F 5) am 8./9. Oktober 1943 durch Bombenschaden verloren gegangen. Um diejenigen Handschriften, die nach 1943 in diese Sammlung aufgenommen sind, in der Zitierweise von den verlorenen zu unterscheiden, wird den Neuzugängen der Zusatz 0 (Null) vor der Ordnungsnummer vorgesetzt. Das Einteilungsschema der alten Handschriften-Abteilung und die Kennzeichnung ihrer Gruppen durch Großbuchstaben ist beibehalten worden.
Bestandsrevision im Jahre 1982:
Der Bestand an Handschriften wies inzwischen einen recht bunten Inhalt von durchaus unterschiedlichem quellenmäßigen Wert auf. Die von früher übernommene Sachgliederung kann ihn naturgemäß nur grob erschließen; im Besonderen trägt die 1951 nach rein formalem Geschichtspunkt gebildete Gruppe EE Extrakte (= Gliederungspunkt 30) zur Unübersichtlichkeit bei. Dem Benutzer sei deshalb ausdrücklich empfohlen, stets alle irgendwie in Betracht kommenden Gruppen durchzusehen. Ferner muss er beachten, dass keine scharfe Trennung zu anderen Archivbeständen besteht. Mit der Handschriftenabteilung konkurrieren namentlich die Kleinen Erwerbungen und die Fotosammlung, im Weiteren auch die Dienstbücherei. Grundsätzlich erhalten in der Handschriftenabteilung nur hand- oder maschinenschriftliche Einzelstücke ihren Platz. Mit Konsequenz ist dieses Prinzip jedoch von Anfang an nicht gehandhabt worden. Bei den niemals zu vermeidenden Grenz- und Zweifelsfällen helfen nur Verweisungen.
B. Bemerkungen
1) Verlagerungen:
MS B Nr. 01-06, MS H Nr. 02, MS BB Nr. 01-06 und 012-014 sowie 016-018, ferner MS EE Nr. 02 und Nr. 023 sind 1964 an das Nds. Staatsarchiv Stade abgegeben worden (vgl. StA 3641/63).
MS M Nr. 01-07 wurde an das Nds. Staatsarchiv Bückeburg abgegeben.
MS G Nr. 018 wurde zum Bestand Kleine Erwerbungen transferiert (Kl.
Bestandsgeschichte: Erw. A 100).
Andere Stücke wurden umgekehrt vom Bestand Kleine Erwerbungen in den vorliegenden Bestand verlegt (Nachweis unter Altsignatur).
2) Vorbemerkung über die Einordnung von Abschriften und Auszügen in den Gliederungspunkt 30 (bzw. "EE")
(nach Festlegungen in einer Dienstbesprechung am 6. April 1951):
1. Die an das Staatsarchiv gelangenen Abschriften und Auszüge aus (eigenen und fremden) Archivalien werden unter Kassation alles Unwesentlichen im Allgemeinen in dem Zusammenhang belassen, in dem sie übernommen werden.
2. Zu ihrer Aufnahme wird in der Handschriftenabteilung (Bestand MS) eine neue Gruppe EE (Extrakte) errichtet, die, entsprechend dem Zugangsverzeichnis der Fotosammlung, in der Reihenfolge der Zugänge fortgeschrieben wird.
3. Soweit es sich um Abschriften verlorener Archivalien des Staatsarchivs selber handelt, sind die betreffenden Stücke in der Verlustkartei zu buchen (mit Signaturen und Verweis auf MS EE). Bei Abschriften aus noch vorhandenen Archivalien erfolgt ein entsprechender Hinweis in den Findbüchern und zwar
a) bei beschädigten Archivalien in jedem Fall,
b) bei allen anderen nur dann, wenn es sich um Abschriften von besonderem Wert und Umfang handelt.
4. Handelt es sich um Abschriften und Aktenverarbeitungen von anerkannten Forschern oder sehr bedeutendem Umfang, können sie in Einzelfällen in die Nachlass-Abteilung (Hann. 91) eingeordnet werden. Für die Verbuchung in Verlustkartei und Findbüchern gilt dann sinngemäß das Gleiche.
5. Auf Abschriften und Auszüge aus archivfremden Archivalien in EE (bzw. Hann. 91) wird nach Ermessen des Bearbeiters an geeigneten Stellen der Findbücher (ggf. zum Beispiel in den betreffenden Sachgruppen der Handschriften und Kopiare-Abteilung) verwiesen.
Beispiel: Abschriften aus fremden Gesandtschaftsberichten vom hannoverschen Hof erhalten Generalverweis bei Cal. Br. 24.
Bestandsgeschichte: Abschriften aus FA-Beständen (Findbücher fremder Archive) werden im FA-Findbuch gehörigen Orts vermerkt.
3) EDV-Übertragung:
Bei der Übertragung des Findbuchs in die EDV im Jahre 2010 mussten in der Bestandsgliederung die mit Buchstaben bezeichneten Gruppen durch Zahlen ersetzt werden. Die Buchstaben wurden (in Klammern) nachgestellt.
Verweise innerhalb des Bestandes (zwischen den Gliederungspunkten) oder auf Archivalien anderer Bestände wurden nicht übernommen.
Hannover, im September 2010
gez. Dr. Sven Mahmens
C. Nacherschließung
Bestandsgeschichte: Mit dem Archivinformationssystem Arcinsys erscheint die parallele Vergabe von Signaturen mit der Unterscheidung einer vorangestellten 0 (Null) nicht mehr sinnvoll. Zugleich werden die zweigliedrigen Signaturen (Buchstaben und Nummern) auf einfache laufende Nummern umgestellt. Die sachliche Gliederung, die noch in großen Teilen auf den verlorenen Altbestand bezogen ist, wird beibehalten und nur in den Fällen, wenn einzelne Stücke des Altbestandes zufällig erhalten oder nachträglich durch eine Ersatzüberlieferung zu rekonstruieren sind, jeweils um die Gliederungspunkte "Altbestand (bis 1943)" und "Neuzugänge" erweitert. Neben den oben genannten erhaltenen Stücken des Altbestandes (A 84a, F 5) und dem Durchschlag des sogenannten Bylburgschen Manuskripts (DD 87) ist für folgende Nummern eine Ersatzüberlieferung aus dem Arbeitsapparat der Leibniz-Kommssion Berlin nachgewiesen:
A Nr. 58; C Nr. 20; E Nr. 3; Q Nr. 16, 17, 17a und 85; R Nr. 48; Y Nr. 17, 22b, 35b, 35e; AA Nr. 66; BB Nr. 1a.
Eine Nummer (MS DD Nr. 03) wurde nachkassiert. Neu hinzugekommen sind 2 Mappen mit abgelöster Makulatur, die zunächst in der Restaurierungswerkstatt gesammelt worden waren (MS, Nr. 352, 353).
Wo nötig und möglich, wurden die Verzeichnungen auch inhaltlich verbessert.
Pattensen, im Mai 2020
gez. Hildegard Krösche
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ