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I. HA Rep. 81 Karlsruhe I. HA Rep. 81 Karlsruhe nach 1807
Tektonik >> STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 >> Auswärtige und Bundes-Angelegenheiten >> Auswärtige Angelegenheiten
Laufzeit: 1814 - 1920
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Behördengeschichte
Das Preußische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, durch das "Publikandum betreffend die veränderte Verfassung der obersten Staatsbehörden" vom 16. Dezember 1808 begründet, war für die Wahrnehmung der Interessen Preußens gegenüber dem Ausland zuständig. Dem Außenministerium oblag seit dem folglich die geschäftliche Leitung des gesamten völkerrechtlichen Verkehrs. Vom Ministerium ressortierten daher im Ausland die Gesandtschaften und Konsulate, so auch die preußische diplomatische Vertretung in Karlsruhe, der Hauptstadt des Großherzogtums Baden.
Das Großherzogtum Baden war nach der Französischen Revolution und den Koalitionskriegen entstanden. Während des Wiener Kongresses wurde das europäische Staatensystem neu geordnet. Baden trat am 26. Juli 1815 dem Deutschen Bund bei.
Wie alle diplomatischen Vertretungen hatte auch die preußische Gesandtschaft in Karlsruhe die Aufgabe, den zwischenstaatlichen Verkehr zwischen beiden Staaten zu regeln. Darüber hinaus hatte sich die Gesandtschaft der Belange und Probleme sowie der Anliegen und Wünsche einzelner Personen und privater Einrichtungen im zwischenstaatlichen Rechtsverkehr anzunehmen. Da noch bis zur Jahrhundertwende "die Angst vor einer Wiederauflösung des Reiches" (John Röhl, Wilhelm II., Bd. 2, S. 32) umging, galten gerade die Posten der preußischen Gesandten in den süddeutschen Staaten als sehr einflussreich.
Auffällig ist, dass in diesem Bestand im Vergleich zu anderen Gesandtschaftsarchi-ven viele Akten zur ersten Welle der Demagogenverfolgung überliefert sind. Baden hatte die Karlsbader Beschlüsse von 1819 mitunterzeichnet, war aber seit 1818 kon-stitutionelle Monarchie mit einer starken Landesvertretung, der Badischen Ständeversammlung mit zwei Kammern. Ab 1830 war die Zweite Kammer ein Podium des Liberalismus und Verfechter der Deutschen Einheitsbewegung. Das Großherzogtum stand unter besonderer Beobachtung durch Preußen.
Die Bedeutung der preußischen Gesandtschaft im Großherzogtum lag insbesondere darin begründet, dass Baden in der Reaktionsära unter der Kontrolle des preußischen Militärs blieb. Somit war die Souveränität des Großherzogtums nach 1849 eingeschränkt und von der preußischen Politik bestimmt.
Darüber hinaus waren auch dynastische Verbindungen vorhanden. Großherzog Friedrich heiratete 1856 die preußische Prinzessin Luise und wurde damit zum Schwiegersohn des späteren ersten Deutschen Kaisers. Diese Ehe erklärt die enge Bindung Badens an Preußen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (vgl. auch GStA PK, III. HA MdA, I Nr. 2383).
In den Jahren 1806 bis 1813 ist kein preußischer Gesandter am badischen Hofe akkreditiert. Ab Ende 1813 bis 1893 datiert der Briefwechsel des Preußischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten mit der Preußischen Gesandtschaft in Karlsruhe (vgl. GStA PK, III. HA MdA, I Nrn. 2236-2248; III. HA MdA, I Nr. 2250; III. HA MdA, I Nrn. 2264-2320 sowie I Nrn. 2321/1-2321/15 und I Nrn. 2354-2364 und I Nrn. 2327/1 und 2327/2).
Der erste Gesandte wurde am 24. September 1813 akkreditiert, sein Kreditiv wegen des Regierungsantritts des Großherzogs am 16. Januar 1819 erneuert. Da Johann Emanuel von Küster (1764-1833) zu der Zeit jedoch auch noch in München akkreditiert war, wurde am 6. November 1817 Legationsrat Varnhagen von Ense akkreditiert, am 13. Juli 1819 abberufen (bis 1945 war sein Nachlass in der Preußischen Staatsbibliothek in Berlin; ein Teilnachlass befindet sich heute im Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn sowie in Bibliotheka Jagiellónska, Krakau; vgl. GStA PK, III. HA MdA, I Nr. 2249 sowie Nr. 2264; Bringmann, S. 319).
1824 wurde Küster als Gesandter ganz nach Stuttgart berufen (vgl. III. HA MdA, ZB 789 und I Nr. 2263; Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Ver-waltungs- und Justizbeamten 1740-1806/15, München 2009, S. 541; Grypa, S. 448). Seinen Posten in Karlsruhe übernahm Baron Friedrich Joachim Georg von Otterstedt (1769-1850) zusätzlich zu seinem Posten als Gesandter in Nassau, Darm-stadt und Bern / Schweiz (vgl. GStA PK, III. HA MdA, ZB 904 und 907; sowie GStA PK, III. HA MdA, I Nr. 2252; Petersdorff, Herman von: Otterstedt, Georg Ulrich Ludwig Joachim Friedrich, in: Allge-meine Deutsche Biographie 52 (1906), S. 731-733; Grypa, S. 448). Beim Regierungsantritt von Großherzog Leopold von Baden erhielt er 4. April 1830 ein neues Kreditiv und Legationsrat von Arnim wurde als Geschäftsträger am 18. Mai beglaubigt (Rekreditiv 6. Februar 1838). 1835 wurde Otterstedt zum Wirklichen Geheimen Rat ernannt. Er fungierte als Preußischer Gesandter in Karlsruhe bis 1842, obwohl sich bereits seit 1836 sein Amtsnachfolger um den Posten bemüht haben soll (vgl. Petersdorff, Herman von: Otterstedt, Georg Ulrich Ludwig Joachim Friedrich, in: Allgemeine Deutsche Biographie 52 (1906), S. 731-733). Ihm stand als Legationskanzlist Heinrich Berlancourt (1795-März 1868) von 1825 bis 1843 zur Seite (vgl. GStA PK, III. HA MdA, ZB Nr. 523 und Nr. 524; ein Schreiben Berlancourts an Carl Mittermaier, 1836 in der UB Heidelberg, Signatur Heid. Hs.2746,103; Cotta Allgemeine Zeitung, 1868, S. 1220).
Generalleutnant von Radowitz (1797-1853), einer der engsten Vertrauten von König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen, war von 1836 bis 1848 zugleich preußischer Militärbevollmächtigter am Bundestag in Frankfurt. Er wurde im März 1842 in Karlsruhe akkreditiert. Von den revolutionären Ereignissen in Europa, Deutschland und Berlin abgeschreckt, nahm Radowitz im März 1848 jedoch seinen Abschied aus dem preußischen Staatsdienst, zog nach Mecklenburg auf die Güter seiner Gemahlin Maria von Voß (1807-1889) und verfasste zur Rechtfertigung der Politik des Königs die Broschüre "Deutschland und Friedrich Wilhelm IV." (vgl. GStA PK, III. HA MdA, I Nr. 2323/1; Holtz, Bärbel: Radowitz, Joseph Maria Ernst Christian Wilhelm, in: Neue Deutsche Biographie 21 (2003), S. 99 f.; Liliencron, Rochus Freiherr von, Radowitz, Joseph Maria, in: Allgemeine Deutsche Biographie 27 (1888), S. 141-152).
Am 7. November 1849 wurde Karl Friedrich von Savigny (1814-1875) Gesandter in außerordentlicher Mission am Hof in Karlsruhe akkreditiert (vgl. Norbert M. Borengässer: Savigny, Karl Friedrich von, in: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon. Bd. 8, Herzberg 1994, Sp. 1453-1456; Hans-Christof Kraus: Savigny, Karl Friedrich Georg von, in: Neue Deutsche Biographie 22 (2005), S. 473 f.; Laufs, Adolf: Der preußische Diplomat Karl Friedrich v. Savigny. Notizen zu u. aus seinen Selbstzeugnissen, in: Gerichtslauben-Vorträge. Freiburger Festkolloquium zum 75. Geburtstag von Hans Thieme, hg. von Karl Kroeschell, Sigmaringen 1983, S. 95-103). In der Zeit zwischen Radowitz' Abschied bis zur Entsendung Savignys hatte Legationssekretär Lucas Siegmund von Arnim-Gerswalde (1813-1890), ein Sohn von Achim und Bettine von Arnim, die Geschäfte der Gesandtschaft geführt (vgl. Grypa, S. 448).
Da Savigny am 6. März 1859 sein Rekreditiv erhielt und als Gesandter nach Dresden wechselte, wurde knapp einen Monat später Graf Albert Georg Friedrich von Flemming (1813-1884) an den Großherzoglich Badischen Hof in Karlsruhe entsandt, wo er bis 1883, kurz vor seinem Tod blieb. Durch die Heirat mit Armgart Catharina (1821-1880) wurde Graf v. Flemming Schwager des 1850 abberufenen Legationssekretärs v. Arnim-Gerswalde. Der letzte preußische Gesandte in Karlsruhe war der ehemalige Korvettenkapitän Karl von Eisendecher (1841-1934). Er verlor mit der Abdankung des Kaisers und Königs sowie des Großherzogs 1918 seinen Posten und wurde in den Ruhestand versetzt (vgl. III. HA MdA, I Nr. 2264: Schriftwechsel des Ministeriums mit der Gesandtschaft; Hoffmann, Gerd: Karl von Eisendecher - preußischer und kaiserlicher Marineoffizier und Diplomat aus Oldenburg, in: Oldenburgische Familienkunde, Bd. 53 (2011), S. 241-288).
Die Novemberrevolution 1918 führte zur Flucht des Großherzogs Friedrich II. von Baden (1857-1928), der am 22. November 1918 abdankte. Diese Abdankung erfolgte auch im Namen seines erbberechtigten Vetters Prinz Max von Baden (1867-1929), welcher am 9. November als Reichskanzler eigenmächtig die Abdankung des Kaisers Wilhelm II. verkündet hatte. Am 31. März 1920 wurden gemäß Art. 45 der Deutschen Reichsverfassung alle Preußischen Gesandtschaften in den deutschen Einzelstaaten offiziell aufgelöst.
Minister-Resident
1814-1819 Karl August Varnhagen von Ense (1785-1858)
Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister
1815-1824 Johann Emanuel von Küster (1764-1833)
1824-1842 Baron Friedrich Joachim Georg von Otterstedt (1769-1850)
1842-1848 Josef Maria Ernst von Radowitz (1797-1853)
1849-1859 Karl Friedrich von Savigny (1814-1875)
1859-1883 Graf Albert Georg Friedrich von Flemming (1813-1884)
1884-1918 Karl von Eisendecher (1841-1934)
Legationssekretär
1848-1850 Lucas Siegmund von Arnim-Gerswalde (1813-1890)
Quellen und Literatur:
- GStA PK, I. HA Rep. 178 E, Nr. 139: Prüfungsarbeit von Wickmann, Erich: Über die Erschließung des Bestands Rep. 81 Karlsruhe, 1962
- GStA PK, I. HA Rep. 89, Nr. 12974: v. Otterstedt
- Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat, Jahrgänge 1794-1939.
- Bringmann, Tobias C.: Handbuch der Diplomatie, 1815-1963. Auswärtige Missi-onschefs in Deutschland und deutsche Missionsschefs im Ausland von Met-ternich bis Adenauer, München 2001.
- Grypa, Dietmar, Hg.: Der diplomatische Dienst des Königreichs Preußen (1815-1866). Institutioneller Aufbau und soziale Zusammensetzung, Berlin 2008.
- Kremer, Hans-Jürgen, Bearb.: Das Großherzogtum Baden in der politischen Be-richterstattung der preußischen Gesandten 1871-1918, 3 Bde., Stuttgart 1990-2001.
- Straubel, Rolf: Bio-graphisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740-1806/15, München 2009.
- Struckmann, Johann Caspar: Preußische Diplomaten im 19. Jahrhundert. Biographien und Stellenbesetzungen der Auslandsposten 1815 bis 1870, Berlin 2003.
Bestandsgeschichte
Der Bestand setzt sich aus 5 Teilbeständen zusammen, die jeweils in sich abgeschlossen sind. Sie sind identisch mit den Amtszeiten der ersten vier Gesandten (Küster, 1814-1824; Varnhagen 1816-1819; Otterstedt 1824-1842; Radowitz 1842-1846) sowie einem Rest, der die Jahre 1849 bis 1920 umfasst. Im Teilbestand des Gesandten von Radowitz sind nur einige wenige Erlasse vorhanden; über den Verbleib weiteren Schriftguts ist bislang nichts bekannt.
Nachdem 1869 im Geheimen Staatsarchiv (vgl. Jahresbericht des Staatsarchivs 36, Bl. 46) festgestellt wurde, dass von der Gesandtschaft noch keine Unterlagen abge-geben worden waren, wurde die Gesandtschaft wohl erstmals im Oktober d.J. vom Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten angewiesen, nicht mehr benötigte Akten auszusondern (vgl. VI. HA Nl. Friedländer, G., Nr. 13, fol. 6; Jahresbericht des Staatsarchivs 36, Bl. 135). Am 30. November 1869 wurde eine Kiste übersandt (vgl. Jahresbericht des Staatsarchivs 37, Bl. 15 und Bl. 26). 1873 wurde eine erste Verzeichnung vorgenommen (I. HA Rep. 178, Nr. 1974, fol. 21). 1888 wurden erneut Ordnungsarbeiten vorgenommen. Die Ordnung der vier nach den Gesandten geordneten Teilbestände blieb erhalten. Eine Revision fand 1923 im Zuge des Umzugs des Staatsarchivs statt.
Unterlagen aus der seit Zeit nach 1849 wurden nach bisherigen Erkenntnissen erst bei Auflösung der Gesandtschaft im Juni 1919 an das Auswärtige Amt abgegeben und von dort im Juni 1932 an das Geheime Staatsarchiv weitergegeben (vgl. I. HA Rep. 178 B, Nr. 108). Erstmals verzeichnet wurde der Bestand 1932 (vgl. I. HA Rep. 178 Nr. 1932: Jahresbericht 1932, Bl. 81v) und 1940 wurde eine weitere Abgabe des Auswärtigen Amts eingegliedert (Jahresbericht 34, Bl. 345; I. HA Rep. 178 B, Nr. 109, Zug. 22/1940).
Während des Zweiten Weltkrieges wurde der Gesamtbestand nach Staßfurt ausgelagert, von wo aus die Unterlagen nach 1945 in die Sowjetunion überführt wurden. Nach der Rückerstattung zehn Jahre später kam das Gesandtschaftsarchiv ins Deutsche Zentralarchiv, Abt. Merseburg, wo eine Revision stattfand.
1962 wurde der Bestand erneut geordnet und verzeichnet. Dabei wurden die nach Gesandten angelegten Teilbestände zugunsten einer nach sachlich-inhaltlichen Gesichtspunkten strukturierten Klassifikation aufgelöst. 1986 wurde der Bestand erneut revidiert. Bei der Bestandsüberarbeitung 2014/15 wurden die Aktentitel modernisiert und zum Teil korrigiert sowie bei einzelnen Akten die Enthält-Vermerke überarbeitet sowie Laufzeiten korrigiert. Die Klassifikation wurde belassen.
Puppel, AR'in 08.10.2015
Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 81 Karlsruhe nach 1807
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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