Ausführung eines in einem Erbschaftsstreit ergangenen Urteils des freiherrlichen Gerichts zu Westerholt von 1721, das nach der 1714 von dem kurköln. Capitain-Lieutenant Gregorius Schultes, dem Vater der Klägerin, eingeleiteten Klage gegen Johanna Christina Luer, die Witwe des Hermann Bockelkamp, und ihre Erben zu Westerholt ergangen war. Als eine Immission in die Bockelkampischen Güter wegen eines Richters zu Recklinghausen keinen Erfolg hatte, erwirkte die Klägerin 1725 ein Mandat des Erzbischofs von Köln. Nachdem die Parteien im Rahmen dieses Verfahrens ihre Berichte vorgelegt hatten, verwies dieser den Fall an den Hofrat zu Bonn. Da auch dort nichts unternommen wurde, wandte sich die Klägerin an das RKG. Johanna Christina Luer interveniert 1732 wegen bereits erfolgter Zahlungen. Ein RKG-Urteil von 1743 verlangt von dem Hofrat zu Bonn die Ausführung des zuvor ergangenen Bescheides unter Abzug bisher empfangener Zahlungen.
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Ausführung eines in einem Erbschaftsstreit ergangenen Urteils des freiherrlichen Gerichts zu Westerholt von 1721, das nach der 1714 von dem kurköln. Capitain-Lieutenant Gregorius Schultes, dem Vater der Klägerin, eingeleiteten Klage gegen Johanna Christina Luer, die Witwe des Hermann Bockelkamp, und ihre Erben zu Westerholt ergangen war. Als eine Immission in die Bockelkampischen Güter wegen eines Richters zu Recklinghausen keinen Erfolg hatte, erwirkte die Klägerin 1725 ein Mandat des Erzbischofs von Köln. Nachdem die Parteien im Rahmen dieses Verfahrens ihre Berichte vorgelegt hatten, verwies dieser den Fall an den Hofrat zu Bonn. Da auch dort nichts unternommen wurde, wandte sich die Klägerin an das RKG. Johanna Christina Luer interveniert 1732 wegen bereits erfolgter Zahlungen. Ein RKG-Urteil von 1743 verlangt von dem Hofrat zu Bonn die Ausführung des zuvor ergangenen Bescheides unter Abzug bisher empfangener Zahlungen.
AA 0627, 5495 - S 2661/9013
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
1729 - 1743 (1712 - 1743)
Enthaeltvermerke: Kläger: Christina Mechtild Schultes (Schultz) für sich und ihre Erben, Recklinghausen Beklagter: Erzbischof Clemens August von Köln und der Hofrat zu Bonn; als Intervenientin Johanna Christina Luer als Witwe des Hermann Bockelkamp Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Hermann Scheurer 1729 - Subst.: Dr. Johann Ludwig Pfeiffer Prokuratoren (Bekl.): Lic. Franz Peter Jung [1723] 1729 - Subst.: Lic. Johann Leonard Krifft - Lic. Johann Melchior Deuren [1737] 1741 - Subst.: Lic. Ambros Joseph Stephani - für die Intervenientin: Lic. Wilhelm Ludwig Ziegler 1732 - Subst.: Dr. Johann Eberhard Frech - Lic. Simon Heinrich Gondela 1740 - Subst.: Lic. K. A. Weiskirch Prozeßart: Mandati de exequendo iudicata et propria decreta iam diu in rem iudicatam prolapsa cum expensis cum clausula Instanzen: RKG 1729 - 1743 (1712 - 1743) Beweismittel: RKG-Urteil vom 17. Juli 1743 (124-125). Beschreibung: 4,5 cm, 138 Bl., lose, Q 1-30, Q 35-49, 6 Beilagen; es fehlen Q 31*-34*.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:12 MESZ