Abt Eberhard und der Konvent des Klosters Herrenalb kommen mit der Gemeinde Merklingen dahingehend überein, dass ein jeder Merklinger, von dem das Kloster Heuzehnten zu beziehen habe, demselben jährlich auf Michaelis von jeder Mannsmad 1 Schilling Heller bezahlen solle, so lange nämlich diese Erhebung des Zehnten vom Kloster genehm sein würde, eine Änderung in gleicher Weise solle aber der Gemeinde nicht zustehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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