Weisung, dass der Verkauf des Gemeindedienerhauses zu Lonnerstadt durch die Gemeinde zwar genehmigt werde, dass aber die vogteiliche Obrigkeit auf diesem Haus nicht der Gemeinde sondern den Dorf- und Gemeindeherrn (Hochstifte Bamberg und Würzburg sowie Reichsstadt Nürnberg) zustehe

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Staatsarchiv Würzburg