Mainz, 1580.01.20. Vor Anton von Wildberg, Domscholaster und Kämmerer, Petrus Weisel, der Rechten Lizentiat und Schultheiß, und den weltlichen Richtern Magister Valentin Spiess, Philipp Zimmerman und Philipp Anshelm, "ihn dem jhar [...] thausent funffhundert und achtzig, mitwochen auf den achten tag post trium regum, wölcher der zwainzigst Januarii gewesen", im erzbischöflichen Hof im Ungebotenen Ding, gewinnt der Anwalt des ehrenhaften Hermann Jordan den dritten Bann für ihn und seine Ehefrau Katharina über den erblichen Besitz des Hauses Ehrenfels in der Grebengasse, gegenüber dem Arnsburger Hof, oben an Gangolf Kremers, Gürtlers, unten an Hans Dickhers selig Häusern stoßend. Zins: 30 Schillinge dem Frauenkloster St. Klara, je zur Hälfte an Johanni Bapt. und Evangelist. Die Vormünder der Kinder des verstorbenen German Dürcken, Herman Jecher, Ratsverwandter, Theobalt Becker, Weißgerber, und Veit Welz, Säckler, ferner Frau Katharein, Witwe des genannten Türcken, und ihr Bruder Johann Waldtman haben ihrer Ansprüche entsagt. Petrus Schweitzer, der Fürsprecher, Syndikus des Kurfürsten, lässt den dritten Bann durchgehen. (5) S. Kämmerer, Schultheiß und Richter.
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Mainz, 1580.01.20. Vor Anton von Wildberg, Domscholaster und Kämmerer, Petrus Weisel, der Rechten Lizentiat und Schultheiß, und den weltlichen Richtern Magister Valentin Spiess, Philipp Zimmerman und Philipp Anshelm, "ihn dem jhar [...] thausent funffhundert und achtzig, mitwochen auf den achten tag post trium regum, wölcher der zwainzigst Januarii gewesen", im erzbischöflichen Hof im Ungebotenen Ding, gewinnt der Anwalt des ehrenhaften Hermann Jordan den dritten Bann für ihn und seine Ehefrau Katharina über den erblichen Besitz des Hauses Ehrenfels in der Grebengasse, gegenüber dem Arnsburger Hof, oben an Gangolf Kremers, Gürtlers, unten an Hans Dickhers selig Häusern stoßend. Zins: 30 Schillinge dem Frauenkloster St. Klara, je zur Hälfte an Johanni Bapt. und Evangelist. Die Vormünder der Kinder des verstorbenen German Dürcken, Herman Jecher, Ratsverwandter, Theobalt Becker, Weißgerber, und Veit Welz, Säckler, ferner Frau Katharein, Witwe des genannten Türcken, und ihr Bruder Johann Waldtman haben ihrer Ansprüche entsagt. Petrus Schweitzer, der Fürsprecher, Syndikus des Kurfürsten, lässt den dritten Bann durchgehen. (5) S. Kämmerer, Schultheiß und Richter.
U / 1580 Januar 20
Jes.Arch.A 56e
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
20.01.1580
Jesuiten Mainz
Ausfertigung.Perg. S. 1 und 2 beschädigt; alle S. aus rotem Wachs.
Urkunden
Anshelm, Philippus
Becker, Theobalt
Chremer, Gangolff
Dickher, Hanss
Dürcken, Chatarein
Dürcken, German
Jecher, Herman
Jordan, Catarina
Jordan, Herman
Schweitzer, Petrus
Spiess, Valentin
Waldtman, Johan
Weisel, Petrus
Welz, Veidt
Wildpergk, Anthoni von
Zimmerman, Philippus
Mainz
Mainz
Mainz
Mainz
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:30 MESZ