Bischof Gerhard überträgt mit Zustimmung des Domkapitels dem Andreasstift als Ausgleich für geliehene 50 Mark Bremer Silbers den Zehnten zu [Oster-]Vesede, der durch den Tod des Hermann Schucke frei geworden ist, und das haus Westererde jenseits der Weser, das der einstige Vogt des Domstifts, Konrad [von Wahnebergen] genannt Pater, zu Lehen hatte, zu Eigenbesitz. Ausführung auf Pergament; zwei abhängende Siegel verloren Druck: Urkundenbuch St. Andreas Verden, Nr. 40