Jorg von Ow, Obervogt zu Kirchheim unter Teck, schlichtet Beschwerden und Streitigkeiten zwischen Junker Veit von Wernau zu Boihingen einerseits und seinen Hintersassen, Gericht und ganzer Gemeinde zu Pfauhausen andererseits: Wegen des Ungehorsams der Gemeinde während der Empörung wird die Strafe verhängt, eine Nacht im Turm zu Kirchheim zu verbringen, jedoch ohne Ehrverletzung; die ganze Gemeinde soll aufs neue dem Junker Huldigung leisten und darf ohne Erlaubnis keinen gemeinsamen Rat abhalten; die Richter haben einen im Wortlaut wiedergegebenen Eid zu leisten; weiterhin werden die Beschwerden der Gemeinde wegen Hütens des herrschaftlichen Viehs, wegen Reichung des 10. Pfennigs bei Wegzug und Abzugs bei Erbfällen, wegen der Rügung und des Frondienstes (Holzfuhren) geregelt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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