Werden.-Georg Heinrich Kumpsthoff, kurfürstl. brandenburgischer adjungierter Richter des Amts Bochum, bekundet, daß Abt Ferdinand ihn nach dem Tod seines Vaters Dr. iur. Georg Willebrand Kumpsthoff, kurfürstl. brandenburgischen Richters des Amts Bochum, mit den zum Hof Middeldorp zu Eickel im Amt Bochum gehörigen Pfandlehnstücken zu Pfand- und Dienstmannsrecht belehnt hat (wie Nr. 3409). Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Ernst Johann Bordelius im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Greve, Bürgermeisters, und Johann Ophoff, Schöffen des Landgerichts Werden. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten