Gerhard, Konrad und Eberhard von Talheim bitten Kurfürst Philipp von der Pfalz als Landesfürsten und erblichen Schirmherrn von Diedelsheim, sie in ihrem Streit mit Hans von Königsbach und denen von Diedelsheim zu schirmen. Der Teil an Diedelsheim, der ihrem Vetter Bernhard von Talheim gehörte, war als speyerisches Lehen an die Aussteller gelangt, worin ihnen und auch dem Dieter von Talheim (+) gehuldigt worden war. Hierin werden sie nun von Hans von Königsbach beirrt. Wie die von Talheim sich rechtlich allzeit an den Pfalzgrafen gewandt haben, verzichten sie als Diener und Landsassen auf eigene Handlung und bitten den Fürsten um Hilfe bei der Lehnseinsetzung als rechte Erben vom Namen und Stamm derer von Talheim.