Ablösung der Grundlasten auf Gütern in der Markung Criesbach sowie in dem auf besonderem Gefällbezirk gelegenen Hohenhölzle nach dem Ablösungsgesetz vom 14. April 1848; Ablösung des Hohenlohe-Kirchberg zustehenden 2/3 Anteils an den sämtlichen Weingülten auf der alten Criesbacher Markung (ohne Hohenhölzle).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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