Elekt Roprecht von Köln erklärt, daß die Auscheidung des Herzogs von Jülich und Berg in seinem Verbund mit Herzog Adolf von Geldern, wider welchen keiner dem Andern Beistand leisten solle, sich nur auf dessen Lande Berg, Ravensberg, Sinzig und Remagen, keineswegs aber auf das Herzogtum Jülich erstrecke. d. auf Mathäus Evangelist.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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