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Klage auf Zahlung rückständiger Pensionen von jährlich 50 Goldgulden seit 1587 und aufAuszahlung der Gewinne aus der Wertsteigerung des Goldguldens. Johann Maes, Bürgermeister von Köln, und Margarethe Syberg kauften 1579 eine Rentverschreibung des Herzogs Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg von 1557, der den Eheleuten Jakob Kappertz, hzgl. Sekretär und Vogt von Grevenbroich und Gladbach (Mönchengladbach), und Margarethe Steingens für einen Kredit von 1000 Goldgulden in bar eine erbliche, lösbare Jahresrente von 50 Goldgulden aus dem Zoll zu Düsseldorf verschrieben hatte. Der Goldgulden sei damals 9 Mark, inzwischen aber 14 Mark wert. Die Verzinsung des Kapitals sei dadurch auf 4 1/2 % gesunken. Der Beklagte erhebt zunächst eine Nullitätseinrede gegen die Prozeßführung am RKG aufgrund des Reichsabschieds von Regensburg von 1594 (Exekutionssachen) und der RKG-Ordnung von 1495 (Austragssachen). Er läßt dann jedoch ein, daß der Wert des Goldguldens in Düsseldorf immer noch 9 Mark und nur in Köln 14 Mark betrage. Die Klägerin besteht auf dem Kölner Münzwert, da Köln der vertragliche Auszahlungsort für die Erbrente sei. Ein kaiserl. Mandat von 1597 über die Behandlung von Prozessen der Gläubiger des Herzogs von Jülich, Kleve und Berg gegen ihren Schuldner führt zur zügigen Beendigung des Verfahrens. Der Beklagte ist bereit, eine Schuld von 560 Goldgulden anzuerkennen. Die Klägerin bzw. ihr Gatte akzeptieren 1599 eine Teilrückzahlung, die offenbar auf der Basis des schlechteren Münzwertes erfolgt. Der Prozeß enthält einige Angaben seitens des Beklagten zur Wertberechnung des Goldguldens (= Königstalers) im Vergleich zum Reichstaler, Philippstaler, zur Mark und zum Raderalbus.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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