Hans von Dölau und seine Frau Dorothea von Musslohe schließen einen Teilungsvertrag mit Dorothea von Ellrichshausen geb. von Schwabsberg und ihren drei Söhnen Hans Adam, Heinrich Konrad und Hans Christoph von Ellrichshausen unter Zustimmung der beiderseitigen Verwandten Heinrich Steinhauser von Neidenfels zu Rechenberg und Wolf von Thöns zu Cölwitz, wohnhaft zu Feuchtwangen, über detailliert beschriebene, noch unverteilte Güter zu Jagstheim: den alten Burgstall oder das Kellerhaus, das Haus daneben, das Hans Adam von Ellrichshausen bewohnt, samt Torgärtlein, Scheuer und Stall dabei, woran bislang Hans von Dölau und seiner Frau ein Drittel, Dorothea von Ellrichshausen und ihren Söhnen zwei Drittel gemeinsam gehörten. Die Gerichtsvogtei zu Jagstheim bleibt gemeinsam.