Berufung gegen ein Extrajudizialdekret des Herzogs von Jülich und Berg, den streitigen Hof Horpe (Harp, bei Lindlar) im Herzogtum Berg (im Landgerichtsbezirk von Keppel = Hohkeppel, Rheinisch-Bergischer Kr.) den Gebrüdern von Waldenburg gen. Schenkern zu restituieren. Klage auf Gültigkeit eines Kaufvertrags, durch den die Eheleute Johann von Waldenburg gen. Schenkern, der natürliche Bruder der Appellaten, und Druitgen das Erbe und Gut Harp dem Appellanten verkauft haben. Die Appellaten seien zur Sukzession „ab intestato“ in das Gut ihres natürlichen Bruders nicht berechtigt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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