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Bachmann, Dr. Wilhelm; Pfarrer (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
1934-1984
Der Nachlass von Wilhelm Bachmann wurde 2022 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 20 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1934 bis 1984. Dr. theol. Ernst Wilhelm Bachmann (06.05.1912-24.04.1984) war 1940 bis 1944 als Referent im Kirchlichen Außenamt und Geschäftsführer des Ev. Hilfswerks für Internierte und Kriegsgefangene, 1945 bis 1954 als Pfarrer in Windheim und 1954 bis 1969 als Pfarrer in Jöllenbeck tätig.Die Abgabe des Nachlasses erfolgte durch seine Tochter im Februar 2020. In diesem Zusammenhang hat sie auf die Bedeutung ihres Vaters für die evangelische Kirchengeschichte hingewiesen: „Allein der Zusammenhang mit Dietrich Bonhoeffer, mit dem Kirchlichen Außenamt in Berlin und mit Eugen Gerstenmaier (im Zusammenhang mit der Bekennenden Kirche) steht dafür. Dazu kommt die Arbeit mit Gefangenen während des Zweiten Weltkrieges, die Rolle im Zusammenhang mit der Missionsarbeit, soweit sie von Minden-Ravensberg aus unterstützt wurde ("Bünder Missionsfest"), und auch das Einwirken auf das durch Pietismus und Erweckungsbewegung bestimmte Jöllenbeck“ (Az.: 622.544).Der Nachlass besteht vor allem aus seinen Predigten und spiegelt die Persönlichkeit des Pfarrers sowie den Geist der Zeit wider. Außerdem befinden sich Bachmanns private und berufliche Unterlagen im Archiv der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Windheim (LkA EKvW 4.89).Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.80 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.80 Nr. ..."Bielefeld, im Juni 2022Anna WarkentinQuellen (Auswahl):Personalakte LkA EKvW 1 neu Nr. 75Medienliste, Bibliothek des Landeskirchlichen ArchivsB 461Bachmann, Wilhelm:Die Kirchenausschüsse und die junge Kirche / Wilhelm Bachmann. - Schwelm: Meiners, 1936. - 15 S.W 6365Bachmann, Wilhelm:Konfirmationspredigt vom 28. März 1965 und vom 13. März 1966 / Wilhelm Bachmann.(Masch.Ms)K 70Bachmann, Wilhelm:Es ist ein köstlich Ding, geduldig sein und auf die Hilfe des Herrn hoffen: Trostpredigt für Familien, die auf einen Gefangenen oder Vermißten warten / Wilhelm Bachmann. - Bielefeld: Ludwig Bechauf Verlag, 1947. - 12 S.
Form und Inhalt: Der Nachlass von Wilhelm Bachmann wurde 2022 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 20 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1934 bis 1984. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.80.
Dr. theol. Ernst Wilhelm Bachmann (06.05.1912-24.04.1984) war 1940 bis 1944 als Referent im Kirchlichen Außenamt und Geschäftsführer des Ev. Hilfswerks für Internierte und Kriegsgefangene, 1945 bis 1954 als Pfarrer in Windheim und 1954 bis 1969 als Pfarrer in Jöllenbeck tätig.
Die Abgabe des Nachlasses erfolgte durch seine Tochter im Februar 2020. In diesem Zusammenhang hat sie auf die Bedeutung ihres Vaters für die evangelische Kirchengeschichte hingewiesen: ”Allein der Zusammenhang mit Dietrich Bonhoeffer, mit dem Kirchlichen Außenamt in Berlin und mit Eugen Gerstenmaier (im Zusammenhang mit der Bekennenden Kirche) steht dafür. Dazu kommt die Arbeit mit Gefangenen während des Zweiten Weltkrieges, die Rolle im Zusammenhang mit der Missionsarbeit, soweit sie von Minden-Ravensberg aus unterstützt wurde ("Bünder Missionsfest"), und auch das Einwirken auf das durch Pietismus und Erweckungsbewegung bestimmte Jöllenbeck“ (Az.: 622.544).
Der Nachlass besteht vor allem aus seinen Predigten und spiegelt die Persönlichkeit des Pfarrers sowie den Geist der Zeit wider. Außerdem befinden sich Bachmanns private und berufliche Unterlagen im Archiv der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Windheim (LkA EKvW 4.89).
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.80 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.80 Nr. ..."
Bielefeld, im Juni 2022
Anna Warkentin
Quellen (Auswahl):
Personalakte LkA EKvW 1 neu Nr. 75
Medienliste, Bibliothek des Landeskirchlichen Archivs
B 461
Bachmann, Wilhelm:
Die Kirchenausschüsse und die junge Kirche / Wilhelm Bachmann. - Schwelm: Meiners, 1936. - 15 S.
W 6365
Bachmann, Wilhelm:
Konfirmationspredigt vom 28. März 1965 und vom 13. März 1966 / Wilhelm Bachmann.
(Masch.Ms)
K 70
Bachmann, Wilhelm:
Es ist ein köstlich Ding, geduldig sein und auf die Hilfe des Herrn hoffen: Trostpredigt für Familien, die auf einen Gefangenen oder Vermißten warten / Wilhelm Bachmann. - Bielefeld: Ludwig Bechauf Verlag, 1947. - 12 S.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.