Bürgermeister, Schöffen, Rat, Kirchenmeister und Stadtverordnete von Büderich (Buederick) bekunden, dass im Jahre 1493 der Büdericher Zöllner Derich vann Graen 200 Goldgulden der Kirche vermacht hat für eine Tag und Nacht vor dem Sakrament brennende Wachskerze unter der Bedingung, dass bei Unterbrechung der Beleuchtung eine Jahresrente von 10 Goldgulden, zur Hälfte den Kartäusern auf der Grave, zur anderen Hälfte dem Schwesternkonvent zu Büderich gezahlt werden muss. Da die Beleuchtung infolge Teuerung mit 10 Goldgulden jährlich nicht zu bezahlen war und unterblieb, haben die Kartäuser ihren Anteil an der Rente mit Unterstützung des Weseler (Wesell) Bürgermeisters Dederich(s) vonn Graen, eines Enkels des Stifters, angefordert. Wegen der Unkosten beim vorjährigen Kirchenbau wurde die Rente jedoch gegen eine bezahlte Summe Geldes abgelöst. Sollte diese Übereinkunft durch ein Allgemeines Konzil (eyn generaill Christlich Concilium) angefochten und seine Entscheidung durch den Landesherrn und die Landstände sanktioniert werden (niet allein Im helligen Reich duitscher Nation oder In der gansser Christenheit vur billich vnd der Godtlicher Apostolicher schrifft gemeis erkant, zonder ouch sulchs van vnseren genedigen Landtfursten vnnd Herrn aingenoemen vnd also tho halden befoelen, Tho dem auch durch syn F. G. Landtschap derwegen als Gotlich vnnd billich tho gehoersamen, Ingerump wurde), so soll der alte Vertrag wieder aufgerichtet werden, die Kartäuser aber im Besitz der bezahlten Summe verbleiben. Gegeuen...vp Saterdach den Ilfften Martii. Original. Pergament. deutsch. 1 grünes Stadtsiegel von Büderich (beschädigt).