Abgrenzung der Jugendarbeit zwischen Volksbildung, Gesundheitswesen, Arbeit und Sozialfürsorge
Vollständigen Titel anzeigen
BArch DR 2/1376
BArch DR 2 Ministerium für Volksbildung
Ministerium für Volksbildung >> DR 2 - Ministerium für Volksbildung.- sachthematisch 1945-1960/61 >> Planung und Entwicklung von Volksbildung (und Kultur bis 1951) >> Grundsatzfragen >> Jugendpolitik
Feb. 1946 - Nov. 1947
Enthält u.a.:
Schriftwechsel über Änderungen der VO über Aufbau und Aufgaben der Jugendämter.- Statut der DZVG.- Abgrenzungsfragen und Stellungnahme der DZVG zur Abgrenzung in der Jugendamtsarbeit zum Befehl Nr. 156 des Obersten Chefs der SMAD vom 20. Juni 1947 "Überführung der Jugendämter auf die Organe der Volksbildung" und zum Statut vom 7. Juli 1947
Schriftwechsel über Änderungen der VO über Aufbau und Aufgaben der Jugendämter.- Statut der DZVG.- Abgrenzungsfragen und Stellungnahme der DZVG zur Abgrenzung in der Jugendamtsarbeit zum Befehl Nr. 156 des Obersten Chefs der SMAD vom 20. Juni 1947 "Überführung der Jugendämter auf die Organe der Volksbildung" und zum Statut vom 7. Juli 1947
Ministerium für Volksbildung (Vomi), 1949-1989
Aktenführende Organisationseinheit: DVV
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:46 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bundesarchiv (Archivtektonik)
- Deutsche Demokratische Republik mit sowjetischer Besatzungszone (1945-1990) (Tektonik)
- Bildung, Kultur, Sport, Medien (Tektonik)
- Ministerium für Volksbildung (Bestand)
- DR 2 - Ministerium für Volksbildung.- sachthematisch 1945-1960/61 (Gliederung)
- Planung und Entwicklung von Volksbildung (und Kultur bis 1951) (Gliederung)
- Grundsatzfragen (Gliederung)
- Jugendpolitik (Gliederung)