Gottfried von Zimmern (Zümern), Freiherr, bekundet: Vor ihn ist gekommen der edle und feste Wolf von Homburg und bittet um Belehnung mit Gericht, Holz, Feld, Zwing und Bann zu Krauchenwies (Krauchenwiß) dem Dorf, das ihm übergeben sei mit Mund und Hand von dem festen Hans Ludwig Gremblich zu Krauchenwies, seinem Schwäher. Auch letzterer bittet, unter seinem gesandten Siegel, um die Belehnung seines Tochtermanns mit allem, was von ihm (Aussteller) und der Herrschaft Zimmern (Zümbern) zu Mannlehen herrührt. Wegen der geleisteten Dienste belehnt der Aussteller den Wolf von Homburg zu den gleichen Bedingungen wie Hans Ludwig Gremblich. Die Leistung des Lehnseides wird bekundet

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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