Kriminalpolizeiinspektion Nienburg (Bestand)
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NLA HA, Nds. 149 Nienburg
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.2 Inneres >> 1.13.2.3 Polizei >> 1.13.2.3.3 Untere Landesbehörden
1958-1999
Enthält: nur Kriminalakten
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte, Organisation und Aufgaben der Polizei in Niedersachsen siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Polizei" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g493 ).
Die Kriminalpolizeiinspektion Nienburg geht auf die Polizeiinspektion (PI) Nienburg zurück, denen die Polizeiabschnitte Landkreis Nienburg, Landkreis Grafschaft Diepholz und Landkreis Grafschaft Hoya, seit den 1960er Jahren auch der Polizeiabschnitt Landkreis Neustadt zugeordnet waren. Die Dienst- und Fachaufsicht lag beim Regierungspräsidenten in Hannover.
Bis zur Polizeireform 1974 war die PI Nienburg sowohl für Aufgaben der Schutzpolizei als auch der Kriminalpolizei zuständig. Dann kam es zur organisatorischen Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei (inklusive Nachrichtenpolizei). Die Aufgaben der Schutzpolizei übernahm die Schutzpolizeiinspektion (SPI) Nienburg für die Landkreise Nienburg, Grafschaft Diepholz und Grafschaft Hoya (die beiden letzteren wurden 1977 zum Landkreis Diepholz zusammengeschlossen). Ihr nachgeordnet waren Polizeiabschnitte in Nienburg, Diepholz und Syke (bis 1977). Für die kriminalpolizeiliche Verbrechensbekämpfung im Amtsbereich der SPI Nienburg wurde die Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Nienburg eingerichtet, der Kriminalkommissariate in Diepholz und Syke untergeordnet waren. Die Fach- und Dienstaufsicht für die SPI und KPI Nienburg nahm bis 1978 der Regierungspräsident in Hannover (Dezernate 202 bzw. 203) wahr, danach die Bezirksregierung Hannover (Dezernate 303 bzw. 304).
Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Polizeireform 1994 wurde die Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei aufgehoben, so dass KPIs und SPIs zu PIs zusammengeschlossen wurden. Dabei wurden für die Landkreise Nienburg und Diepholz eigene PIs eingerichtet.
Nach der Auflösung der Bezirksregierung und der Polizeireform 2004 wurden die PI Nienburg und die PI Schaumburg zur PI Nienburg/ Schaumburg mit der Zuständigkeit für die Landkreise Nienburg und Schaumburg zusammengeschlossen und der neuen Polizeidirektion Göttingen unterstellt. Ihr nachgeordnet sind Polizeikommissariate in Bad Nenndorf, Bückeburg, Rinteln, Stadthagen und Stolzenau sowie 19 Polizeistationen in anderen Gemeinden beider Landkreise.
Stand: November 2015
Bestandsgeschichte: Die Zusammensetzung des Bestandes beruht auf dem Archivierungskonzept von 1991 (Erlass der Staatskanzlei vom 11. September 1991, genauer hierzu vgl. das Vorwort zum Bestand Nds. 147). Dieses sieht vor, dass aus den Kriminalpolizeiinspektionen und Polizeidirektionen des Landes Niedersachsen folgendes Schriftgut zu übernehmen ist:
Bestandsgeschichte: - Statistische Auswahl in Form von Zufallsstichproben alle 10 Jahre für die in einem Monat ausgesonderten personenbezogenen Kriminalakten (KpS), beginnend mit Dezember 1991
- jährlich 10-20 von den Dienststellen ausgewählte personenbezogene Kriminalakten von besonderer Bedeutung (kriminalpolizeilich interessente oder zeittypische Fälle); die Anzahl der Fälle wurde später auf ca. 10 korrigiert.
In den vorliegenden Bestand Nds. 149 Nienburg sind bislang acht Ablieferungen der Kriminalpolizeiinspektion Nienburg eingegangen. Der Bestand enthält auch Kriminalakten der Polizeiinspektion Diepholz, da diese bei der Polizeiinspektion Nienburg zentral geführt wurden.
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte, Organisation und Aufgaben der Polizei in Niedersachsen siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Polizei" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g493 ).
Die Kriminalpolizeiinspektion Nienburg geht auf die Polizeiinspektion (PI) Nienburg zurück, denen die Polizeiabschnitte Landkreis Nienburg, Landkreis Grafschaft Diepholz und Landkreis Grafschaft Hoya, seit den 1960er Jahren auch der Polizeiabschnitt Landkreis Neustadt zugeordnet waren. Die Dienst- und Fachaufsicht lag beim Regierungspräsidenten in Hannover.
Bis zur Polizeireform 1974 war die PI Nienburg sowohl für Aufgaben der Schutzpolizei als auch der Kriminalpolizei zuständig. Dann kam es zur organisatorischen Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei (inklusive Nachrichtenpolizei). Die Aufgaben der Schutzpolizei übernahm die Schutzpolizeiinspektion (SPI) Nienburg für die Landkreise Nienburg, Grafschaft Diepholz und Grafschaft Hoya (die beiden letzteren wurden 1977 zum Landkreis Diepholz zusammengeschlossen). Ihr nachgeordnet waren Polizeiabschnitte in Nienburg, Diepholz und Syke (bis 1977). Für die kriminalpolizeiliche Verbrechensbekämpfung im Amtsbereich der SPI Nienburg wurde die Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Nienburg eingerichtet, der Kriminalkommissariate in Diepholz und Syke untergeordnet waren. Die Fach- und Dienstaufsicht für die SPI und KPI Nienburg nahm bis 1978 der Regierungspräsident in Hannover (Dezernate 202 bzw. 203) wahr, danach die Bezirksregierung Hannover (Dezernate 303 bzw. 304).
Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Polizeireform 1994 wurde die Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei aufgehoben, so dass KPIs und SPIs zu PIs zusammengeschlossen wurden. Dabei wurden für die Landkreise Nienburg und Diepholz eigene PIs eingerichtet.
Nach der Auflösung der Bezirksregierung und der Polizeireform 2004 wurden die PI Nienburg und die PI Schaumburg zur PI Nienburg/ Schaumburg mit der Zuständigkeit für die Landkreise Nienburg und Schaumburg zusammengeschlossen und der neuen Polizeidirektion Göttingen unterstellt. Ihr nachgeordnet sind Polizeikommissariate in Bad Nenndorf, Bückeburg, Rinteln, Stadthagen und Stolzenau sowie 19 Polizeistationen in anderen Gemeinden beider Landkreise.
Stand: November 2015
Bestandsgeschichte: Die Zusammensetzung des Bestandes beruht auf dem Archivierungskonzept von 1991 (Erlass der Staatskanzlei vom 11. September 1991, genauer hierzu vgl. das Vorwort zum Bestand Nds. 147). Dieses sieht vor, dass aus den Kriminalpolizeiinspektionen und Polizeidirektionen des Landes Niedersachsen folgendes Schriftgut zu übernehmen ist:
Bestandsgeschichte: - Statistische Auswahl in Form von Zufallsstichproben alle 10 Jahre für die in einem Monat ausgesonderten personenbezogenen Kriminalakten (KpS), beginnend mit Dezember 1991
- jährlich 10-20 von den Dienststellen ausgewählte personenbezogene Kriminalakten von besonderer Bedeutung (kriminalpolizeilich interessente oder zeittypische Fälle); die Anzahl der Fälle wurde später auf ca. 10 korrigiert.
In den vorliegenden Bestand Nds. 149 Nienburg sind bislang acht Ablieferungen der Kriminalpolizeiinspektion Nienburg eingegangen. Der Bestand enthält auch Kriminalakten der Polizeiinspektion Diepholz, da diese bei der Polizeiinspektion Nienburg zentral geführt wurden.
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
2,7
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 12:45 PM CEST