Zwischen Abt Hermann und Johann von Sevenaer sind wegen des zum Speicheramt des Klosters gehörigen Schenkenbuschs zu Bredeney Streitigkeiten entstanden. Der Busch war an den Essener Bürger Adolf Borchards ausgegeben und wurde nach dessen Tod an Johann Smeling und dessen Sohn verpachtet. Die Sache ist von den herzoglichen Räten mehrmals behandelt und folgendermaßen entschieden worden: Johann verzichtet auf seine Ansprüche an dem Schenkenbusch. Der Abt verpachtet seinem Sohn ein Stück des klösterlichen Gehölzes Lichtenrath, das zum Brandenbuscher Kotten hin gelegen ist. Johanns Sohn wird jährlich am 11. November als Pacht einen Malter Roggen entrichten. Sie werden im Busch keine Plaggen oder Heide stechen und Holz nur zu den üblichen Zeiten hauen. Nach dem Tod des Sohns fällt das Gehölz wieder an das Kloster zurück. Der Abt soll dem Pächter Wege zuweisen, auf denen er das Holz aus dem Busch bringen kann. - Es siegeln die Räte mit dem Sekretsiegel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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