Kläger: Heinrich Monnick (Münch) genannt Schele, für sich und seine unmündigen Brüder in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Hermann Schele, Ratsherr, und Joachim Schele, Bürger zu Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis; Nachweis über die Vormundschaft und Bevollmächtigung sowie Kautionsleistung und Verzicht auf die "Appellation in das Buch" (= Stadtrecht) in einem Streit unter den Erben und Nachkommen aus der ersten Ehe der Metke Monnick mit Heinrich Monnick und aus der zweiten Ehe mit dem Kaufmann Hein Schele

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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